Kantonsrat lehnt Redezeitbeschränkung ab
Das Parlament hat eine SVP-Motion zur Redezeitbeschränkung im Grossen Rat mit 83 gegen 29 Stimmen abgelehnt.

Die Redezeit im Thurgauer Grossen Rat wird nicht beschränkt. Das Parlament hat eine entsprechende SVP-Motion am Mittwoch mit 83 gegen 29 Stimmen abgelehnt.
Wie lange die Kantonsrätinnen und Kantonsräte in Zukunft noch reden dürften, hatten die Motionärinnen und Motionäre nicht festgelegt. Das Büro des Grossen Rats solle für eine angemessene und differenzierte Redezeit sorgen, verlangten sie in ihrer Motion mit dem Titel «In der Kürze liegt die Würze».
Wegen zahlreicher, oft zu langer Voten und Wiederholungen beanspruchten einzelne Ratsgeschäfte zu viel Zeit, begründeten die Motionärinnen und Motionäre. Seit die Ratssitzungen live im Fernsehen übertragen würden, habe sich die Situation zugespitzt.
Das Ratsbüro und die Mehrheit des Parlaments lehnte das Ansinnen ab. Es sei unnötig. Jeder solle sich selber an der Nase nehmen und seine Voten kurz halten, verlangten die Rednerinnen und Redner.
Messungen der Redezeit
Gemäss dem Ratsbüro besteht bereits heute die Möglichkeit, die Dauer der Voten zu beschränken. Die letzte Redezeitbeschränkung wegen hoher Geschäftslast sei vor neun Jahren beschlossen worden. Je nach Funktion der Ratsmitglieder und Geschäftsart betrug die maximale Redezeit drei bis zehn Minuten.
Zeitmessungen an drei Sitzungen im vergangenen Sommer hatten ergeben, dass die durchschnittliche Redezeit bei Interpellationen, Motionen oder Anträgen und zu Gesetzen oder Geschäftsberichten im Rahmen der damals beschlossenen Redezeit war.






