Das Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 legt als strategisches Instrument die Grundsätze für die künftige Entwicklung Thuns fest.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Im Sommer 2018 konnte sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Mitwirkung zum Entwurf des STEK 2035 äussern. Nun hat der Gemeinderat das Konzept verabschiedet. 

Das Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 bildet die strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Thun. Basierend auf den Aussagen und Stossrichtungen des STEK 2035 werden im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision das neue Baureglement und der Zonenplan der Stadt Thun erarbeitet. Vom 15. Juni bis 24. August 2018 konnte sich die Thuner Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf des STEK äussern. Die Gelegenheit wurde rege genutzt. Insgesamt gingen 160 Stellungnahmen ein. Nach der Überarbeitung durch das Planungsamt hat der Gemeinderat das Konzept im Dezember 2018 verabschiedet. Das verwaltungsinterne Instrument tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Fünf strategische Schwerpunkte Das STEK zeigt Strategien auf, mit denen der Gemeinderat die räumlichen Herausforderungen angehen will, damit die hohe Lebensqualität in Thun erhalten und gestärkt werden kann. Fünf strategische Schwerpunkte stehen im Zentrum des Konzepts. In diesen Strategien und den dazugehörenden Karten wird räumlich differenziert aufgezeigt, mit welchen Massnahmen und in welchen Gebieten die Stadtentwicklung umgesetzt werden soll. Die fünf Schwerpunkte sind:

 Wohnen – Leben und Sein: Für die heutige und die künftige Bevölkerung der Stadt Thun soll Wohnraum in lebendigen, durchmischten und vielfältigen Quartieren geschaffen werden.  Arbeiten – Eingliedern und Konzentrieren: Emissionsarme Arbeitsnutzungen werden in Mischgebiete (Wohnen und Arbeiten) eingegliedert. So lassen sich an attraktiven und gut erschlossenen Lagen Gewerbe- und Dienstleistungsflächen anbieten. Emissionsintensive Industrienutzungen sollen in reinen, entsprechend erweiterten Arbeitszonen konzentriert werden.  Zentren und Urbanität – Städtisches Lebensgefühl: Urbane Zentren sind Lebensmittelpunkte einer Stadt. Das STEK zeigt auf, an welchen Lagen das Potential für städtisches Wohnen und ein Nebeneinander verschiedener Nutzungen geschaffen werden soll. Diese urbanen Zentren befinden sich nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Wohnquartieren.  Landschaft – Freiräume und Erholung: Das dichter werdende Siedlungsgebiet ermöglicht das Bewahren der umliegenden, einzigartigen Landschaft und verlangt gleichzeitig Grün- und Freiräume im Innern des Siedlungsgebietes zur Kompensation. 

 Stadtraum und Mobilität: Der Raum in der Stadt ist beschränkt und die Bedürfnisse von Verkehr, Sicherheit, Wirtschaft und Lebensqualität müssen aufeinander abgestimmt werden. Gemäss städtischem Mobilitätsreglement soll eine allfällige Steigerung des Gesamtverkehrs primär über den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr abgewickelt werden. Gleichzeitig wird der öffentliche Raum vermehrt als Lebensraum mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet. Das STEK 2035 bildet hier insbesondere die strategischen Aussagen des gleichzeitig erarbeiteten Gesamtverkehrskonzepts GVK ab. 

Drei Ansätze zur Siedlungsentwicklung Das STEK 2035 zeigt auf, dass ein mögliches Bevölkerungswachstum über die nächsten 20 Jahre innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets aufgefangen werden kann (mit Ausnahme der Einzonung des Siegenthalerguts). Dabei soll das Siedlungsgebiet mit folgenden Ansätzen entwickelt werden:

 Neuorientieren: Durch Erneuerung bestehender Bebauungen oder die Entwicklung schlecht genutzter Areale wird zusätzliches Potential geschaffen.  Weiterentwickeln: Durch die gezielte Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (z.B. Anpassung der zulässigen Gebäudehöhen) wird eine optimale Nutzung der Flächen ermöglicht.  Bewahren: Durch die Formulierung geeigneter Vorschriften sollen wertvolle Bauten und Aussenräume bewahrt werden, ohne eine Entwicklung zu verhindern.

Breite Abstützung durch die Bevölkerung, wenige Anpassungen Die grundsätzliche Stossrichtung des STEK 2035 wird von den Mitwirkenden breit abgestützt. Der Grundtenor der Rückmeldungen fiel weitgehend positiv aus, so dass nur wenige inhaltliche Anpassungen nötig waren. Diese beinhalten folgende Punkte:

 Im Kapitel «Prämissen und Grundsätze» wird präzisiert, was unter der Entwicklung mittels Regelbau, Prozessen und Verfahren zu verstehen ist, und wie Mehrwerte entstehen, wenn planerische Instrumente gezielt eingesetzt werden.  Die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Biodiversität werden mit einem Grundsatz zur nachhaltigen Entwicklung der Thuns im Kapitel «Prämissen und Grundsätze» aufgenommen.  In den Strategien Wohnen sowie Mischgebiete und Zentren wird präzisiert, inwiefern die Bodenpolitik einen Beitrag zur Entwicklung und damit auch Stärkung der Steuerkraft leisten kann.  Das Mischgebiet «Areal Mittlere Strasse» wird verkleinert und reicht neu nur noch bis an den Reitweg. Das Gebiet westlich davon bleibt dem Arbeiten zugeordnet. 

Vom STEK 2035 zum Zonenplan Im nächsten Schritt geht es nun darum, die Strategien des STEK 2035 mittels konkreter Artikel im Baureglement oder der Zuordnung von Flächen zu bestimmten Nutzungszonen umzusetzen. Die öffentliche Mitwirkung zur neuen baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) ist für das zweite Halbjahr 2019 vorgesehen. 

 

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