Gemeindenachrichten November 2018
Die Gemeinde Flühli-Sörenberg verkündet die Gemeindenachrichten von November 2018.

Gemeindenachrichten Flühli-Sörenberg November 2018
Budget und Steuerfuss 2019
Per 1. Januar 2018 trat im Kanton Luzern das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) in Kraft. Mit der Einführung von HRM2 wird die Rechnungslegung auf eine vermehrt betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet. Das Kreditrecht, das Ausgabenrecht und die Vorgaben zu den politischen sowie betrieblichen Steuerungsinstrumenten werden modernisiert. Finanzplanung und Voranschlag werden durch Gemeindestrategie, Legislaturprogramm sowie Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit integriertem Budget ersetzt. Die Stimmbevölkerung beschliesst mit dem Budget für jede Aufgabe einen politischen Leistungsauftrag und das Globalbudget dazu.
Das Ergebnis der Erfolgsrechnung ergibt für das Budgetjahr 2019 einen Aufwandüberschuss von Fr. 168‘600.00 auf der Basis von einem Steuerfuss von 2.20 Einheiten. Die Finanzplanjahre 2020 bis 2022 sehen negative Abschlüsse vor. Aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals ist dies jedoch verkraftbar. Der Gemeinderat hat sechs Aufgabenbereiche mit je einem politischen Leistungsauftrag festgelegt. Die Aufgabenbereiche werden in der Form eines Globalbudgets geführt.
1 Politik und Verwaltung, 2 Bildung, 3 Volkswirtschaft, Tourismus, Freizeit und Kultur, 4 Gesundheit und Soziales, 5 Sicherheit, Verkehr, Umwelt und Raumordnung, 6 Finanzen und Steuern.
Investitionsrechnung 2019
Für das Jahr 2019 sind Bruttoinvestitionen von Fr. 2‘066‘000.00 vorgesehen. Unter anderem steht eine weitere Sanierung der Kanalisationshauptleitung vom Regenüberlaufbecken Ochsenweidbrücke bis ARA Sörenberg an. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. November ist die Bewilligung eines Sonderkredits von Fr. 600‘000.00 vorgesehen.
Gemeindeversammlung vom 26. November
Die Akten liegen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Eine ausführliche Botschaft ist auch auf der Homepage www.fluehli.ch abrufbar.
Die Gemeindeversammlung findet im Saal des Hotels Kurhaus, Flühli, statt und beginnt um 20.00 Uhr.
Hauswartstelle Gemeindehaus
Die Familie Patricia Felder-Wicki hat die Wohnung im Gemeindehaus und somit auch die Hauswartstelle per 31. März 2019 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Patricia für die umsichtige und zuverlässige Arbeit als Hauswartin des Gemeindehauses seit dem 1. April 2012. Die Arbeitsstelle und die Wohnung werden per 1. April 2019 zur Neubesetzung und Vermietung ausgeschrieben. Allfällige Interessenten wollen ihre Bewerbung an den Gemeinderat Flühli, Dorfstrasse 11, 6173 Flühli richten.
Winterdienst – Schneeräumung
Der Winterdienst auf den Strassen ist grundsätzlich Sache des Kantons oder der Gemeinden. Bei privaten Strassen sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen zuständig. In Sörenberg wird die Schneeräumung im Siedlungsgebiet über das Büro von Sörenberg Flühli Tourismus organisiert. Die Schneeräumung vor Haus- und Garagenzufahrten ist im Grundsatz stets Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Der Schnee sollte aber nicht auf die bereits geräumten Strassen, Plätze, Trottoir und Gehwege zurückbefördert werden. Auf privaten Strassen muss zudem eine genügend grosse Lücke für Passanten frei bleiben. Selbstverständlich darf der Schnee an den Strassenrändern gelagert werden. Im Winter müssen sowohl die Strassen- als auch die Fusswegbenützer mit gewissen Beeinträchtigungen rechnen. Bei der Räumung mittels Schneefräse wird Schnee auf die angrenzenden Grundstücke geschleudert. Das Interesse der Allgemeinheit an geräumten Strassen zum Zweck der Verkehrssicherheit ist somit ganz klar höher zu werten als das Interesse der Gartenbesitzer. In diesem Sinne müssen die Grundstückbesitzer in Flühli und Sörenberg bereit sein, Schnee auf ihren Grundstücken zu dulden. Das Abführen wäre unverhältnismässig und würde zusätzliche Kosten verursachen.
LZ Weihnachtsaktion
Mit über 4,78 Millionen Franken Spenden hat die LZ Weihnachtsaktion im Jahr 2017 ein Rekordergebnis erreicht. Auch die 3693 Hilfegesuche bedeuteten einen neuen Höchststand. Die Weihnachtsaktion will auch dieses Jahr schnell und unbürokratisch dort helfen, wo die Lage ausweglos erscheint. Unterstützt werden Einzelpersonen und Familien. Hilfegesuche können ausschliesslich von den Sozialämtern der Gemeinden eingereicht werden.
Feuerwehrpflicht 2019
Im Jahr 2019 sind grundsätzlich alle männlichen und weiblichen Einwohner der Jahrgänge 1970 bis 1998 der politischen Gemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrdienstpflicht muss durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Entrichtung einer jährlichen Feuerwehrersatzabgabe erfüllt werden. Die Feuerwehrkommission unter dem Vorsitz von Kommandant Daniel Trachsel entscheidet über die Aufnahme in das Korps der Feuerwehr Flühli-Sörenberg. Allfällige Interessentinnen und Interessenten melden sich bis zur Kommissionssitzung vom 27. November 2018 beim Kommandanten.
Flühli, 18. November 2018
Hans Lipp, Gemeindeammann