Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über die jüngsten Entscheidungen und Änderungen innerhalb der Gemeinde.

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Fahrwangen
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 04.03.2019, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Fahrwangen ergänzt. Das Reglement kann auf der Gemeindehomepage www.fahrwangen.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 04.03.2019 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Mitwirkungsverfahren
Die Entwürfe der Teiländerung werden gemäss § 3 BauG zur Mitwirkung aufgelegt.
Die Planentwürfe mit Erläuterungen liegen vom 29. März 2019 bis 29. April 2019 in der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5615 Fahrwangen, eingereicht werden.
Benützung Gemeinderäumlichkeiten in Fahrwangen - Bussenregelung bei verspäteter oder verpasster Gesuchseinreichung
Da Gesuche für die Bewilligung einer Benützung der Mehrzweck- oder Turnhalle teilweise nicht fristgerecht beim Gemeinderat eingereicht werden, hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 18. März 2019 folgenden Beschluss gefällt:
Wird ein Gesuch mittels Gesuchsformular Einzelanlass nicht bis spätestens 30 Tage vor einem Anlass eingereicht, wird eine Busse von CHF 100.00 erhoben.
Die Vereine werden künftig von der Gemeindekanzlei nicht mehr aufgefordert, ein Gesuch einzureichen. Sollte ein Anlass ohne Bewilligung durchgeführt werden, werden die vollen Kosten gemäss Gebührenordnung im Anhang des Benützungsreglements für Schulanlagen in Rechnung gestellt und eine Busse von CHF 100.00 erhoben.