Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über die Ergebnisse aus der vergangenen Gemeinderatsverhandlung vom 04.03.2019.

Bürgerversammlung
Am Montag, 25. März 2019 um 20 Uhr findet im Rheinhof Salez die ordentliche Bürgerversammlung statt. Traktanden sind die Rechnung 2018 mit Bericht der GPK und das Budget 2019 mit Steuerplan. Der Bürgerversammlung wird vorgeschlagen, den Steuerfuss um 5 % von derzeit 98 % auf neu 93 % zu senken. Die Jahresrechnung und der Stimmausweis wurden zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bis Donnerstag, 21. März 2019 bei der Stimmregisterführerin in Frümsen bezogen werden.
Umweltputzete 2019
Seit mehreren Jahren werden in den Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins an der gemeinsamen «Umweltputzete» Wiesen, Wege, Strassenräder und Bachborde von herumliegendem Abfall bereit. An der Aktion, an der sich alle Werdenberger sowie Liechtensteiner Gemeinden (ausser Triesenberg) beteiligen, engagieren sich Schulen, Vereine sowie Privatpersonen für einen sauberen Lebensraum. Gerade Schülerinnen und Schüler sollen für das Thema Littering – wobei es sich um achtlos weggeworfenen Abfall handelt – sensibilisiert werden. Am Samstagvormittag, 30. März, findet wieder eine Werdenberger Umweltputzete (WUP) statt. Vereine und Schulklassen sind wieder herzlich eingeladen, dabei mitzumachen. Anmeldungen können bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.
Leitungsspülungen Dorf Sennwald
Ab sofort werden im Dorf Sennwald die öffentlichen Kanalisationsleitungen gespült. Für diese Spülungen müssen private Grundstücke betreten und evtl. Schächte geöffnet werden. Besten Dank für das Verständnis.
eUmzug / Wohnortwechsel elektronisch melden
Bei einem Umzug sind alle Einwohnerinnen und Einwohner gesetzlich verpflichtet, den Wohnsitzwechsel innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden. Seit Ende 2018 kann in unserer Gemeinde ein Umzug über die Plattform «eUmzug» online gemeldet werden. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Die Abmeldung in der heutigen und die Anmeldung in der zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde kann in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf einem mobilen Gerät erledigt werden.
Um den «eUmzug» nutzen zu können, wird die Volljährigkeit und Handlungsfähigkeit vorausgesetzt. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Wohnortwechsel am Schalter zu melden.
Ausgenommen vom Onlinedienst «eUmzug» sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt. Diese müssen nach wie vor am Schalter der Wohngemeinde erledigt werden. Ebenso ausgenommen vom «eUmzug» sind Zuzüge aus dem Ausland. In diesem Fall ist weiterhin eine persönliche Vorsprache auf dem Einwohneramt notwendig.
Der eUmzug ist zurzeit noch im Aufbau. Daher bieten noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortwechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein. Wenn nur die Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet, kann die Abmeldung elektronisch erledigt werden. Die Anmeldung am neuen Wohnort erfolgt jedoch wie bis anhin am Schalter.