Beantwortung Kleine Anfrage
Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2018/2 von Einwohnerrat Markus Anderegg vom 23. August 2018 mit dem Titel: «Flankierende Massnahmen zum Galgenbucktunnel»

Das Bundesamt für Strassen (Astra), Filiale Winterthur, geht davon aus, dass derGalgenbucktunnel vor Ende 2019 eröffnet werden kann. Dies wird zu erheblichen Änderungen der Verkehrsmengen führen. Der Kanton Schaffhausen, die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall sind daher seit geraumer Zeit daran, die vorhandenen Konzepte für die künftige Verkehrsführung in konkrete Projekte zu überführen. DerGemeinderat beabsichtigte den Einwohnerrat bis spätestens Frühsommer 2019 darüber zu orientieren, da bis dahin alle relevanten Unterlagen und Abklärungen vorliegen sollten. Am 20. August 2018 hat Einwohnerrat Markus Anderegg eine Kleine Anfrage eingereicht, deren Beantwortung zu einem guten Teil die am 10. März 2010 dem Einwohnerrat zugesagte Orientierung vorwegnehmen würde. Der Gemeinderat hat sich daher entschlossen, den Berieht zur Kenntnisnahme zeitlich vorzuziehen, weshalb in einzelnen Punkten des Betriebskonzepts noch Unsicherheiten bestehen, und diesen Bericht als integrierenden Bestandteil der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Einwohnerrat Markus Anderegg dem Einwohnerrat zu unterbreiten.
Zu den einzelnen Fragen:
Frage 1: Existiert mittlerweile eine solche Orientierungsvorlage in der Vorbereitung? Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Markus Anderegg erhält der Einwohnerrat die Orientierungsvorlage.
Frage 2: Welche Massnahmen werden getroffen, um das Hauptproblem des Durchgangsverkehrs von der Achse Schaffhauserstrasse/Zollstrasse in beiden Richtungen zwingend in den Galgenbucktunnel umzuleiten? Vgl. dazu Bericht zur Kenntnisnahme betreffend flankierende Massnahmen Galgenbucktunnel vom 13. November 2018, Ziff. 7.1 und 7.4, S. 10 f.
Frage 3: Wie sind die Massnahmen für den Schleichweg Engestrasse/Einschlagstrasse? Vgl. dazu Bericht zur Kenntnisnahme betreffend flankierende Massnahmen Galgenbucktunnel vom 13. November 2018, Ziff. 7.1 und 7.4, S. 10 f. sowie Beilagen 3 - 6 (Pläne der Abschnitte 1 - 4).
Frage 4: Wie werden die Kreuzungsknoten Kreuzstrasse und Rheinhof für alle Verkehrsteilnehmer vernünftig und attraktiv für das Ortsbild umgestaltet (Kreiselverkehr)? Vgl. dazu Bericht zur Kenntnisnahme betreffend flankierende Massnahmen Galgenbucktunnel vom 13. November 2018, Ziff. 6.1, 7.1 und 7.4, S. 5 und 10 f. sowie Beilagen 3 - 6 (Pläne der Abschnitte 1-4).
Frage 5: Ist es denkbar, dass zur Verkehrsberuhigung auf der Klettgauerstrasse mindestens teilweise eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird sowie allenfalls auch auf der Schaffhauserstrasse als weitere Beruhigungsmassnahme (nicht neu für Kantonsstrassen)? Grundsätzlich ist es zulässig, auch auf Kantonsstrassen Tempo 30 vorzusehen. Der Gemeinderat befürwortet eine solche Massnahme einstweilen aber weder auf der Klettgauer- noch auf der Schaffhauserstrasse. Das mit dem Kanton Schaffhausen abgesprochene Betriebskonzept sieht daher eine Tempo 50-Zone vor.
Frage 6: Welche dringend erforderlichen Massnahmen werden ergriffen, um den zunehmend wichtigen Langsamverkehr für Fussgänger und Velofahrer sehr viel attraktiver zu gestalten? Vgl. dazu Bericht zur Kenntnisnahme betreffend flankierende Massnahmen Galgenbucktunnel vom 13. November 2018, Ziff. 6.2, S. 7 f., und Beilagen 3 - 6 (Pläne der Abschnitte 1 - 4).
Frage 7: Gibt es Ansätze zur Verkehrsberuhigung der Zollstrasse, die kaum entlastet wird? Vgl. dazu Bericht zur Kenntnisnahme betreffend flankierende Massnahmen Galgenbucktunnel vom 13. November 2018, Ziff. 7.1 und 7.4, S. 10 f. Die Signalisation zur A4 wird auf die Streckenführung via Galgenbucktunnel hinweisen. Sollte die Umfahrung Jestetten rasch realisiert werden, müssten für die gesamte Zollstrasse Massnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen werden, da andernfalls der Durchgangsverkehr Schaffhausen - Region Zürich vermutlich allzu stark zunehmen würde.