Die Gemeindeverwaltung Zell veröffentlicht am 24. Januar 2019 aktuelle Informationen vom Gemeinderat.
Leitsätze des Gemeinderates Zell
Leitsätze des Gemeinderates Zell - GV Zell
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Die Leitsätze sind verabschiedet

Der Gemeinderat Zell hat für die nachhaltige Führung und Koordination der Gemeindetätigkeiten seine Leitsätze verabschiedet und seine Legislaturziele bis ins Jahr 2022 überarbeitet.

Die Leitsätze orientieren sich an den drei überarbeiteten Themenkreisen:

Mensch & Familie

Arbeit & Leben

Umwelt & Energie

Selbstredend überschneiden sich die erwähnten Themenkreise, die sich teilweise auch gegenseitig beeinflussen. Dabei hat der Gemeinderat die folgenden zehn Leitsätze formuliert:

- Wir fördern und wertschätzen den Einbezug der Bevölkerung und kommunizieren transparent.

- Wir bieten zeitgemässe Schulen und Kinderbetreuung.

- Wir betreiben eine zukunftsgerichtete Siedlungspolitik.

- Wir bieten ruhige und familienfreundliche Wohn- und Lebensräume.

- Wir sind offen für eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden.

- Wir bieten ein attraktives Umfeld und engagieren uns für eine nachhaltige Entwicklung.

- Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit der Natur und Umwelt.

- Wir schaffen Rahmenbedingungen, welche ein gesundes Gewerbe ermöglichen.

- Wir reduzieren Energieverbrauch, fördern alternative Energie und den öffentlichen Verkehr.

- Wir fördern und erhalten Naturräume und eine angemessene Naherholungsnutzung.

Aus den Leitsätzen fliessen verschiedene Legislaturziele:

- Die Bau- und Zonenordnung ist in Kraft.  Die erste Teilumsetzung des Hochwasserschutzes ist vollzogen.

- Die Revision der Gemeindeordnung ist abgeschlossen.

- Unsere Schulen verfügen über ein bedarfsgerechtes ausserschulisches Betreuungsangebot.

- Unsere Schulräume sind der stets wachsenden Bevölkerung angepasst.

- Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit wird weiter entwickelt.

- Innovative soziale Dienstleistungen sind umgesetzt.

- Die Begegnungsräume in der Gemeinde sind aufgewertet, werden genutzt und werden geschätzt.

Die Zielerreichung beachtet einen ausgewogenen Finanzhaushalt der Gemeinde Zell. Die finanztechnischen Massnahmen sind im Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018 bis 2022 enthalten. Der FAP ist öffentlich und wurde der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2018 zur Kenntnis gebracht.

Gemeinsamen Anstalt Regionale Abwasserentsorgung Tösstal

Der Grundwasserstrom unter der oberen Töss versorgt das Tösstal und Winterthur mit Trinkwasser. Um dieses langfristig vor Verunreinigungen zu schützen, soll künftig kein gereinigtes Abwasser mehr in die obere Töss geleitet werden. Bis 2035 soll das Tösstaler Abwasser in einer neuen Leitung direkt zur Abwasserreinigungsanlage Hard in Winterthur fliessen. Der Gemeinderat hat bereits am 4. Oktober 2018 den Zeller Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage gemäss den seinerzeitigen Unterlagen empfohlen. Am 12. November 2018 erfolgte in der Gemeinde Zell eine öffentliche Orientierungsveranstaltung über die gesamte Vorlage. Die Orientierungsveranstaltungen respektive vorberatenden Gemeindeversammlungen haben im Jahr 2018 in allen betroffenen Gemeinden stattgefunden (Fischenthal, Bauma, Wila, Turbenthal, Weisslingen und Zell). Die Stadt Winterthur bereitet die Beschlussfassung im Grossen Gemeinderat vor.

Wegen statutarischen Regelungen zur Auflösung der Vorfinanzierung des Abwasserverbands (AV) Tösstal musste der Gründungsvertrag wie folgt angepasst werden:

- Nach den geltenden Statuten des AV müssen die Anlagen und die Spezialfinanzierung (Vorfinanzierungen) anteilsmässig auf der Basis der Einzahlungen respektive der Investitionskostenanteile, liquidiert und an die Gemeinden zurückgeführt werden. Aufgrund der nun vorliegenden Berechnungen des AV Tösstal erhält die Gemeinde Wila einen im Vergleich zum erforderlichen Dotationskapital von 1.5 Mio. Franken viel zu tiefen Anteil aus der Liquidation der Vorfinanzierung. Daraus hätte sich für Wila eine grosse Finanzierungslücke ergeben. Die Steuerungsgruppe des Projekts beschloss daher, das erforderliche Dotationskapitals für die Gemeinde Wila um rund 25% auf 1.1 Mio. Franken zu reduzieren. Vor dem Hintergrund, dass Wila die kleinste Trägergemeinde mit einer geringen Einwohnerzahl und kleinem Investitionsbedarf ist, erscheint diese Massnahme vertretbar. Die Gemeinde Wila hat kurze Leitungen und entwässert bereits im Trennsystem.

- Aufgrund nicht lückenlos recherchierbarer Informationen wurden die Restwerte der Anlagen des AV Tösstal der jeweiligen Standortgemeinde zugeschrieben. Für zwei neuere Vorhaben stimmt diese Zuteilung wegen nun vorliegenden Bauabrechnungen nicht (Anschlussleitung Steinenbach und Leitungsverlegung Hutzikon). Für diese beiden Bauwerke müssen die Restwerte angepasst werden. Dies verändert ausschliesslich die Zuteilung der bestehenden Restwerte innerhalb der Gemeinden Zell, Turbenthal und Wila.

Die Unterstützung dieses überregionalen Entwässerungsprojekts bleibt von grosser ökologischer und abwassertechnischer Bedeutung. Die angepassten Unterlagen mit den neuen Berechnungen im Zusammenhang mit der Reduktion des Dotationskapitals für die Gemeinde Wila führen zu keinen finanziellen Nachteilen zulasten der Gemeinde Zell und stehen im Einklang mit den kommunalen Interessen.

Dementsprechend hat der Gemeinderat Zell die erforderlichen Anpassungen am Gründungsvertrag und die korrigierte Restwertberechnung an seiner Sitzung vom 17. Januar 2019 genehmigt und für den Urnengang vom 19. Mai 2019 freigegeben. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme dieser ökologischen Vorlage.

Gemeindeversammlung

Die nächste Zeller Gemeindeversammlung findet wie folgt statt:

Montag, 18. März 2019, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Engelburg, Schulstrasse 13 8486 Rikon

Es werden folgende Geschäfte behandelt:

- die Genehmigung eines Bruttokredites für die Aufstockung des Schulpavillons Kollbrunn, Vorberatung zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019, Referent ist Liegenschaftenvorsteher Markus Kernen;

- die Genehmigung der revidierten Statuten des Zweckverbands Erwachsenenschutz Winterthur Land, Vorberatung zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019, Referentin ist Gemeindepräsidentin/Sozialvorsteherin Regula Ehrismann;

- das Beantworten von Anfragen der Stimmberechtigten nach § 17 Gemeindegesetz (GG; LS 131.1).

Im Weiteren hat der Gemeinderat

- die Revisionsberichte zur Geldverkehrs- und Sachbereichsprüfung genehmigt und die gute Arbeit der externen Revisionsstelle und der Abteilung Finanzen verdankt sowie

- zur Ausarbeitung von verbessernden Massnahmen im Zusammenhang mit den öffentlichen WC-Anlagen einen gemeindeinternen Auftrag erteilt.

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