Aus den Gemeindenachrichten im Januar 2019

Die Gemeinde Bellikon veröffentlicht am 30. Januar 2019 aktuelle Informationen.

Grünabfuhr (Symbolbild)
Grünabfuhr (Symbolbild) - Keystone

Bis Ende Februar 2019 findet die Grüngutabfuhr nur noch im 14-Tage-Rhythmus statt. Die Abfuhren erfolgen an folgenden Daten:

2019 7. Februar und 21. Februar

ab 7. März 2019 wieder wöchentlich

Die obligatorischen Jahresvignetten 2019 für Grüngutcontainer sind nur bei der Gemeindekanzlei erhältlich und sind bis spätestens am 7. März 2019 auf dem Grüngutbehälter aufzukleben. Grüngutbehälter, welche nicht mit einer 2019er-Vignette versehen sind, werden

ab 7. März 2019 nicht mehr geleert.

Verkaufspreise:

Vignette für 140-Liter-Container Fr. 120.--

Vignette für 240-Liter Container Fr. 190.--

Vignette für 660-Liter-Container Fr. 480.--

Vignette für 800-Liter-Container Fr. 580.—

Die Jahresvignetten 2019 können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gründung einer Kulturkommission

Der Gemeinderat Bellikon beabsichtigt das Kulturangebot in unserer Gemeinde durch die Gründung einer Kulturkommission bestehend aus 3 Mitgliedern sowie der Ressortvorsteherin Kultur, Daniela Widmer, aufleben zu lassen.

Der Kulturring ist eine durch die Gemeinde geförderte Organisation. Ziel ist es, den Rahmen und Raum für kulturelle Anlässe zu schaffen sowie den angedachten Kulturring mit Inhalten und Leben zu füllen. Die Kulturkommission arbeitet Empfehlungen zuhanden des Gemeinderates aus. Es wird beabsichtigt, dass mehrere Anlässe pro Jahr stattfinden sollen.

Für die neue Kulturkommission Bellikon werden aufgestellte, initiative und kulturinteressierte Mitglieder gesucht. Sind Sie an einem spannenden und vielseitigen Engagement zugunsten der Bevölkerung interessiert? Dann melden Sie sich bitte bis am Donnerstag, 28. Februar 2019 bei der Gemeindekanzlei Bellikon.

Geburtstags-Gratulation

Der Gemeinderat gratuliert folgendem Jubilar herzlich zum besonderen Geburtstag und wünscht für die Zukunft alles Gute:

3. Februar Herr Hans Helle, Vreniken 11, zum 95. Geburtstag

Ersatzwahlen vom 10. Februar 2019 - 1 Mitglied der Finanzkommission, 1 Mitglied der Schulpflege, 1 Mitglied des Gemeinderates sowie Gemeindeammann-Wahl für den

Rest der Amtsperiode 2018 – 2021

Finanzkommission – stille Wahl

Innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl der Finanzkommission wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Das Wahlbüro hat in Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Finanzkommission (1)

- Ritter Serge, geb. 1967, Schlossberg 6, Bellikon (parteilos) neu

Schulpflege - Urnenwahl

Innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl der Schulpflege wurden folgende Kandidaturen angemeldet:

- Bruppacher Katharina, 1969, von Zollikon ZH, Schützenstrasse 23, parteilos

- Caneri Matthias, 1981, von Luzern LU, Schulhausstrasse 2, parteilos

Da die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft, kommt es am 10. Februar 2019 zu einer Wahl an der Urne (gemäss § 30a GPR).

Gemeinderat und Gemeindeammann - Urnenwahl

Innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl des Gemeinderates und des Gemeindeammanns wurden folgende Kandidaturen angemeldet:

Gemeinderat (1)

- Gehrig Christoph, geb. 1986, Vorderer Hubihof 91, Bellikon (FDP) neu

- Meier Christoph, geb. 1975, Schützenstrasse 30, Bellikon (parteilos) neu

Gemeindeammann (1)

- Widmer Daniela, geb. 1983, Paradiesstrasse 4A, Bellikon (parteilos) bisher

Gemäss § 30 b GPR findet für den Gemeinderat wie auch den Gemeindeammann am 10. Februar 2019 eine Urnenwahl statt. Als Gemeindeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat/Gemeinderätin gewählt wird oder bereits im Amt steht (§ 27a Abs. 2 GPR).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Rechtskraft der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (18. Januar 2019) sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 in Rechtskraft erwachsen.

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2018

2. Orientierung über den Finanzplan 2019-2022

3. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 220‘000.00 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplans 2. Generation (GEP 2).

4. Genehmigung einer Rückstellung von Fr. 25‘000.00 pro Jahr (2019 & 2020) für das Dorffest 2020

5. Genehmigung Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 89%

6. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 1‘950‘000.00 für den Neubau des Wasserreservoirs Dorf

7. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 545‘000.00 für die Erneuerung der Trinkwasserableitung aus dem Reservoir Dorf

8. Genehmigung Kreditabrechnung Sanierung Hauserstrasse / Hohle Gasse

9. Genehmigung Kreditabrechnung Erneuerung Wasserleitung Im Haldenächer

10. Verschiedenes und Umfrage

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