Aufhebung der Industriezölle

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Bern,

Die Bundeskanzlei will mit der Revisionsvorlage vom 7. Dezember 2018 die Zölle auf Importe von Industriegütern unilateral aufheben.

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Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Zölle auf Importe von Industriegütern unilateral aufgehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des Generaltarifs nach Anhang 1 des Zolltarifgesetzes (ZTG) durch das Parlament notwendig. Die Aufhebung der Industriezölle erleichtert den Import von Industriegütern, was sowohl für die Konsumenten als auch für die Industrie positive Effekte mit sich bringt. Neben den wegfallenden Zöllen auf Industriegütern profitieren Unternehmen zudem von administrativen Entlastungen beim Import aufgrund weitgehend wegfallender Ursprungsnachweise. Zudem wird die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht, was ebenfalls zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt. 

Datum der Eröffnung: 7. Dezember 2018 

Vernehmlassungsfrist: 21. März 2019

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