Abstimmungen / Wahlen - 09.02.2019

Die Gemeinde Langnau am Albis lädt am 10. Februar zur Abstimmung von eidgenössischen und kantonalen Vorlagen ein.

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Urnenstandorte:

Gemeindehaus: Neue Dorfstrasse 14

Wohn- und Pflegezentrum Sonnegg: Sihlwaldstrasse 2

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Verlust Stimmrechtsausweis: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Dieser ist bei der Einwohnerkontrolle persönlich abzuholen, wobei ein Personalausweis mitzubringen ist(Identitätskarte oder Pass). Verlust Stimm- bzw. Wahlzettel: Neue Stimm- oder Wahlzettel können ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle bis Freitag vor der Abstimmung/Wahl bezogen werden, wobei der Stimmrechtsausweis oder ein Personalausweis mitzubringen ist (Identitätskarte oder Pass). Stellvertretung: Es dürfen maximal zwei andere Stimmberechtigte der Gemeinde vertreten werden. Diese müssen aber nicht zwingend im selben Haus wohnen. Wer sich vertreten lässt, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben, bevor er das Stimmmaterial der Vertreterin/dem Vertreter mitgibt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
19 Interaktionen
Neue Studie
a
Rauswurf aus Partei

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

horgen
Einschränkungen
Thalwil
Thalwil