Ein Win-win-Geschäft: Wie sich die Reform der Verrechnungssteuer auswirkt, erklärt Philipp Kutter (Nationalrat Die Mitte, ZH) im Interview.
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Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reform der Verrechnungssteuer holt das Anleihengeschäft zurück in die Schweiz.
  • Die öffentliche Hand kann günstiger Geld aufnehmen und mehr investieren.
  • Die Steuereinnahmen steigen innert fünf Jahren um 350 Millionen Franken jährlich.

Philipp Kutter, die Schweiz will die Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen abschaffen. Warum?

Heute finanzieren sich viele Schweizer Unternehmen im Ausland, weil die Verrechnungssteuer hierzulande eine grosse Hürde darstellt. Allein seit 2009 sank das Volumen an Schweizer Obligationen um 57 Prozent. Damit gehen Wertschöpfung und Steuereinnahmen verloren. Diesen Fehlanreiz wollen Bundesrat und Parlament abschaffen und die Gelder zurück in die Schweiz holen.

Welche Auswirkungen erhoffen sich Bundesrat und Parlament davon?

Die Reform der Verrechnungssteuer hat im Prinzip zwei Effekte zur Folge. Erstens wird der stark schwächelnde Anleihenmarkt in der Schweiz wieder angekurbelt. Zweitens profitieren hiesige Unternehmen von attraktiveren Konditionen: Wenn die Verrechnungssteuer wegfällt, leihen Anleger ihr Kapital für tiefere Zinsen aus. Davon profitiert auch der öffentliche Sektor. Bund, Kantone, Städte, Energieversorger, Spitäler oder öV-Betriebe können sich Geld günstiger beschaffen und so wichtige Investitionen vorantreiben.

Bringt die Reform nicht auch Steuerausfälle mit sich?

Im Gegenteil. Insgesamt führt die Reform zu Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden. Da nur neue Obligationen betroffen sind und diese nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus der Verrechnungssteuer ausmachen, sind allfällige Ausfälle in den ersten Jahren sehr begrenzt. Der Bund rechnet bereits in fünf Jahren mit jährlichen Mehreinnahmen von 350 Millionen Franken, später noch deutlich mehr. Unter dem Strich ist das ein hervorragendes Geschäft für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

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Der Wädenswiler Stadtpräsident und Nationalrat Philipp Kutter (Die Mitte) setzt sich für die Reform der Verrechnungssteuer ein.
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Auch der Energiesektor profitiert von der Reform. Die Aufnahme von Geld für Investitionen wird günstiger.
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Die Reform schenkt mächtig ein. Der Bund rechnet in nur fünf Jahren mit Mehreinnahmen von 350 Mio. Fr. jährlich.

Wäre die Schweiz das einzige Land ohne Verrechnungssteuer in diesem Bereich?

Die meisten Länder kennen diese Steuer gar nicht. Luxemburg profitiert zurzeit von der bürokratischen Schweiz und gibt – gemessen am Bruttoinlandprodukt – 190-mal mehr Anleihen aus als die Schweiz. Diese Zahl sagt doch schon alles! Ohne Verrechnungssteuer holen wir dieses Geschäft zurück.

Welche Branchen würden besonders von der Reform profitieren?

Zahlreiche Betriebe der öffentlichen Hand stehen vor grossen Investitionen. Darunter Energieunternehmen, Spitäler oder der öffentliche Verkehr. Diese würden ganz direkt von der Reform der Verrechnungssteuer profitieren. Ihre Zinskosten sinken. Das heisst: Sie können mehr in ihre Leistung investieren – etwa neues Rollmaterial kaufen, ein Spitalgebäude sanieren oder in die Energieversorgung investieren. Davon profitieren alle Schweizerinnen und Schweizer.

Kann man beziffern, inwiefern sich die Bedingungen verbessern würden?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Zinskosten dank der Reform um bis zu 0,15 Prozent sinken. Das tönt nach wenig, doch das täuscht. Pro 100 Millionen Franken Fremdkapital entspricht das in zehn Jahren 1,5 Millionen Franken. Das ist wertvolles Investitionskapital für die ganze Bevölkerung. Denken Sie nur schon an die anstehenden Aufgaben in Sachen Energieversorgung oder Klimaschutz. Auch Kantone und Städte nehmen Fremdkapital auf. Je tiefer deren Zinskosten sind, desto mehr bleibt am Ende für die Bürgerinnen und Bürger übrig.

Also faktisch erhält die Bevölkerung mehr vom Staat und muss weniger bezahlen?

Genau so ist es! Am Ende bleibt allen – Firmen wie auch Privatpersonen – mehr im eigenen Portemonnaie. Daran gilt es bei der Abstimmung am 25. September zu denken.

Darum geht es bei der Reform der Verrechnungssteuer

JA zur Reform der Verrechnungssteuer

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