Wer eine Reise plant, muss sein Geld gut einteilen. Um unerwartet hohe Krankheitskosten zu vermeiden, sollten vorher diverse Versicherungsfragen geklärt werden.
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Ab dem zwölften Lebensjahr haben mehr als ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer sechs oder mehr Länder besucht. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kläre vorerst ab, ob deine Grundversicherung für die Reise ausreicht.
  • Ein längerer Auslandsaufenthalt kann eine internationale Versicherungsdeckung erfordern.
  • In einem Land mit hohen Behandlungskosten lohnt sich eine Zusatzversicherung.
  • Bei einer Dauer von mindestens drei Monaten kann die Zusatzversicherung pausiert werden.

Reisen erweitert den Horizont. Diese Ansicht teilte auch der Naturforscher Alexander von Humboldt mit seiner Aussage: «Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer, welche sich die Welt nie angeschaut haben.»

Ein Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer entscheidet sich nach der Ausbildung für einen Auslandsaufenthalt. Eine Auszeit eignet sich oft, um neue Inspiration zu erlangen und herauszufinden, wie es im Leben weitergehen soll.

Eine Reise erfordert jedoch eine zeitaufwendige Planung. Wir zeigen dir, worauf du bei deiner Krankenversicherung achten musst, damit du gegen jedes Worst-Case-Szenario gewappnet bist.

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Planst du einen vorübergehenden Aufenthalt in einem EU-/EFTA-Staat als Tourist oder zu Studienzwecken? - Pixabay

Abmeldung in der Schweiz

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann aufgrund einer Reise nicht gekündigt oder pausiert werden. Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist an den rechtmässigen Wohnsitz geknüpft. Sie gilt, solange der Wohnsitz nicht ins Ausland verlegt wird.

Eine Vielzahl der Gemeinden erfordern eine Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle, wenn die Auslandaufenthaltsdauer ein Jahr übersteigt. In einem solchen Fall sollte eine internationale Versicherungsdeckung abgeschlossen werden.

Übernahme der Pflegeleistungen in einem EU-/EFTA-Staat

Die schweizerische Grundversicherung kommt im Ausland nur bei Unfällen und unvorhergesehenen Erkrankungen zum Einsatz. Bedingung dabei ist, dass eine Rückreise in die Schweiz ohne medizinische Behandlung nicht mehr möglich ist. Um allfällige Deckungen zu prüfen, empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung bei der Krankenversicherung.

Gegen Vorweisung der Europäischen Krankenversicherungskarte haben die Versicherten Anspruch auf Vergütung. Wer die Karte nicht bei sich trägt, kann sich bei der Krankenversicherung eine provisorische Ersatzbescheinigung mit befristeter Gültigkeit ausstellen lassen.

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Bei einem längeren Auslandaufenthalt ist die beste Lösung vor allem davon abhängig, wohin du gehst. - Pixabay

Es sollte beachtet werden, dass in EU-/EFTA-Staaten der Selbstbehalt des entsprechenden Landes gilt. Die Kosten müssen in der Regel vor Ort beglichen werden. Ausserdem wird die Kostenbeteiligung nicht dem Franchise und dem Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet.

Medizinische Kosten ausserhalb Europas

In aussereuropäischen Ländern können die Kosten für medizinische Behandlungen stark von jenen der Schweiz abweichen. Die Grundversicherung übernimmt maximal das Doppelte der Kosten, die im Wohnkanton des Versicherungsnehmers für die gleiche Behandlung anfallen würden. Bei einer stationären Behandlung übernimmt der Versicherer höchstens 90 Prozent des Betrags, der in einem Schweizer Spital anfallen würde.

Eine Reisezusatzversicherung ist empfehlenswert

Es sollte vorgängig überprüft werden, ob in der Zieldestination hohe Behandlungskosten gelten. In bestimmten Ländern wie der USA, Kanada und Japan sind die Transportkosten und medizinischen Kosten höher als in der Schweiz.

Eine Blinddarmoperation beispielsweise kostet in der Schweiz rund 4000 Franken. In den USA hingegen können die Kosten bis zu 30'000 Franken betragen. Die Differenz von bis zu 22'000 Franken müsste vom Versicherungsnehmer getragen werden.

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Für Aufenthalte ausserhalb der EU wird eine Reisezusatzversicherung empfohlen, damit die allenfalls beanspruchten Leistungen vollständig erstattet werden. - Pixabay

Hohe Kosten können auch in Entwicklungsländern anfallen, in denen Ausländerinnen und Ausländer in kostspieligen Spezialkliniken behandelt werden. Da die Grundversicherung nur die Basisleistungen für Notfallbehandlungen, Transporte oder Rettungsaktionen deckt, sollte eine Reisezusatzversicherung in Betracht gezogen werden.

Pausierung der Zusatzversicherung

Sanitas hilft dir dabei, an alles zu denken, was in Bezug auf deine Krankenversicherung wichtig ist. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer bietet sie dir die Option auf eine Pausierung der Zusatzversicherung an. Du kannst bei deiner Rückkehr, ohne Gesundheitsprüfung, bequem deine Zusatzversicherung reaktivieren. Voraussetzung dabei ist, dass deine Reise mindestens drei Monate und nicht länger als sechs Jahre dauert.

Mit dem Angebot an Zusatzversicherungen von Sanitas sind höhere Behandlungskosten und zusätzliche Leistungen gedeckt. Informiere dich hier über die verschiedenen Angebote und geniesse eine kostenlose Beratung.

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