Stadt Zürich

Verdächtige Staatsangestellte sollen automatisch gemeldet werden

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Zürich,

Mit Administrativuntersuchungen kann der Kanton Zürich pflichtwidriges Verhalten seiner Angestellten untersuchen lassen. Bisher gab es für diese Untersuchungen jedoch keine gesetzlichen Regeln, was immer wieder zu Unklarheiten führte. Dies soll sich nun ändern.

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Beispiele von Administrativuntersuchungen gab es in den vergangenen Jahren gleich mehrere: Wegen der Entlassung des Dietiker Statthalters wurde eine solche angeordnet, wegen der Haftbedingungen für den Straftäter «Carlos» und wegen der BVK-Korruptionsaffäre.

Administrativuntersuchungen sind ein verwaltungsinternes Mittel, um Vorwürfe abzuklären. Dabei kann es um pflichtwidriges Verhalten von einzelnen Angestellten gehen aber auch um organisatorische Mängel. Oft werden die Untersuchungen von externen Fachleuten durchgeführt.

In der Vergangenheit gab es dabei immer wieder Rechtsunsicherheiten, vor allem wenn gleichzeitig ein Strafverfahren gegen den verdächtigen Staatsangestellten geführt wurde. Unklar war etwa, welche Informationen die Strafbehörden wann preisgeben durften. Auch die Verfahrensrechte und -pflichten waren nicht klar geregelt.

Dies will der Regierungsrat nun ändern, indem die entsprechenden Gesetze geändert werden. Neu soll etwa festgehalten werden, dass Strafverfolgungsbehörden eine Mitteilungspflicht haben, wenn ein Staatsangestellter in ein Verbrechen oder Vergehen bei der Arbeit verwickelt ist.

Gemeldet werden soll auch, wenn sein Verhalten dem Kanton schadet oder die mutmassliche Straftat nicht mit der Arbeit vereinbar ist.

Gewerkschaft befürchtet Vorverurteilung

Die Gewerkschaft vpod, die das Staatspersonal vertritt, ist mit der Vorlage, die am Donnerstag publiziert wurde, im Grossen und Ganzen zufrieden - kritisiert aber genau diesen Punkt: Dass Strafbehörden eine Meldung machen müssen, wenn ein Staatsangestellter in ein Verfahren verwickelt ist. Dies gehe zu weit, teilte der vpod mit.

Es bestehe die Gefahr, dass die Angestellten vorverurteilt würden, selbst wenn die Administrativuntersuchung dann doch keine Verfehlungen feststelle. Um Vorverurteilungen zu verhindern, müsse die Regelung «äusserst eng und präzis gefasst» werden.

Ob die automatische Meldung aufgenommen wird, entscheidet der Kantonsrat. Er wird für die Vorlage gleich sechs Gesetze ändern müssen: das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung, das Personalgesetz, das Lehrpersonalgesetz, das Mittelschulgesetz, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung und das Gemeindegesetz. Die neue Regelung soll auch für Gemeinden gelten, sofern diese nicht bereits eine solche haben.

-Mitteilung der SDA (mba)

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