Kleine Parteien sollen weiterhin im Kantonsrat mitreden
Auch kleine Parteien sollen im Zürcher Kantonsrat vertreten sein, findet eine Mehrheit der zuständigen Kommission. Sie lehnt eine Initiative ab, welche die Einführung einer kantonsweiten Drei-Prozent-Hürde gefordert hatte.

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Ein Wahlhürde kennt der Kanton Zürich bereits heute: Ins Parlament kann eine Gruppierung nur einziehen, wenn sie in einem der 18 Wahlkreise einen Wähleranteil von mindestens fünf Prozent erzielt.
Damit sei es möglich, dass Kleinparteien ihren Wahlkampf auf einen Bezirk beschränken würden, um dort das Fünf-Prozent-Quorum zu erreichen, hiess es in einer Parlamentarischen Initiative, die 2016 ein SVP-Kantonsrat und ein damaliger FDP-Politiker eingereicht hatten.
Die Folge sei, dass auch Kleinparteien im Parlament vertreten seien. Weil nun mehr Fraktionen mitreden, sei der Ratsbetrieb ineffizienter geworden. Die Initianten forderten deshalb, dass - anstelle der Fünf-Prozent-Hürde in einem Wahlkreis - ein kantonsweit geltendes Drei-Prozent-Quorum eingeführt werden soll.
An dieser neuen Hürde wären bei den letzten Wahlen im Jahr 2015 gleich drei Parteien gescheitert: AL, EDU und BDP, die damals je fünf Mandate im 180-köpfigen Kantonsrat errungen hatten, wären nicht vertreten.
Kommission gegen zusätzliche Hürden
Die Kantonsratskommission für Staat und Gemeinden, welche die Parlamentarische Initiative vorberaten hat, lehnt sie mehrheitlich ab. «Weniger kleine Parteien bedeuteten für die grossen Parteien mehr Macht», hält die Mehrheit in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Antrag fest.
Sie glaubt nicht, dass eine höhere Hürde politisch wünschenswert wäre: Die Debatten zu einzelnen Geschäften würden zwar allenfalls kürzer ausfallen. Sie wären aber «inhaltlich auch ärmer, weil andere Sichtweises nicht mehr eingebracht werden könnten».
Als Gegenvorschlag beantragt die Kommissionsmehrheit (Stimmenverhältnis 9 zu 6), dass eine Partei im Kantonsrat vertreten sein soll, wenn sie entweder die heute bestehende Fünf-Prozent-Hürde in einem Wahlkreis überspringt oder - alternativ - das neu vorgeschlagene Drei-Prozent-Quorum im gesamten Kanton erreicht.
Kompromiss ohne Wirkung
Der Zürcher Regierungsrat empfiehlt in seiner Stellungnahme, an der heutigen Regelung festzuhalten. Vom Kompromiss, einfach die neu vorgeschlagene Hürde auch noch aufzuzählen, hält er wenig: «Der Mehrwert einer solchen Regelung scheint, sofern überhaupt vorhanden, sehr gering.«
Denn Berechnungen hätten ergeben, dass sich mit der neuen Formulierung gar nichts geändert hätte. «Es müsste mithin eine aussergewöhnliche Stimmverteilung über die Wahlkreise vorliegen, damit eine Partie in keinem Wahlkreis fünf Prozent der Stimmen erzielt, aber über das gesamte Gebiet dennoch auf drei Prozent aller Stimmen kommen würde.«
Zudem müsste für eine Änderung der bisherigen Regelung die Wahl- und Abstimmungssoftware angepasst werden. Dies würde gemäss Regierungsrat bereits bei an sich geringfügigen Anpassungen «zu erheblichen Investitions- und in der Folge zu höheren Wartungskosten führen».
Die Kantonsratsmehrheit hält dennoch an ihrem Vorschlag fest: Auch wenn das neue Modell bei den bisherigen Wahlen zu keinen Änderungen in der Sitzverteilung geführt hätte, stelle es doch eine geringfügige Senkung der Wahlhürden dar.
Die Minderheit der Kommission hält an der ursprünglichen Initiative fest und bevorzugt die Verschärfung des Quorums auf ausschliesslich drei Prozent im ganzen Kantonsgebiet. Die Initiative gelangt nun in den Kantonsrat.
-Mitteilung der SDA (mba)