Schweiz unterzeichnet in Sarajevo Sozialversicherungsabkommen

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Bern,

Ein neues Abkommen soll Nachteile und Diskriminierung von Angehörigen beim Bezug von AHV und IV in Bosnien und Herzegowina vermeiden.

Das Bundeshaus in Bern.
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hat mit Bosnien und Herzegowina ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
  • Es koordiniert AHV/IV der Vertragsstaaten und die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Die Schweiz hat am Montag mit Bosnien und Herzegowina ein neues Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Dieses koordiniert die AHV und IV der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Das Abkommen wurde in Sarajevo von der schweizerischen Botschafterin Andrea Rauber Saxer und dem bosnisch-herzegowinischen Minister für zivile Angelegenheiten, Adil Osmanovic, unterzeichnet. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es die Parlamente beider Staaten genehmigt haben. Das Innendepartement werde nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen mit.

Koordination der sozialen Systeme

Das Abkommen richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit und ersetzt dasjenige mit dem ehemaligen Jugoslawien. Die Regeln beziehen sich auf die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die Unfallversorgung sowie die Familienzulage in der Landwirtschaft.

Sie sollen Nachteile und Diskriminierungen von Angehörigen der beiden Staaten vermeiden. Zudem ist eine Klausel vorgesehen, um sich bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen gegenseitig zu unterstützen.

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