Weiterhin Differenzen bei Modernisierung des Zivilprozessrechts
Die Einigungskonferenz muss sich mit der Reform der Zivilprozessordnung befassen. Der Nationalrat hat am Montag auch bei der dritten Beratung des Geschäfts an mehreren Differenzen zum Ständerat festgehalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Uneins sind die Räte unter anderem weiterhin über Regeln zum Einbringen neuer Beweismittel.
Dagegen müssen Richterinnen und Richter im Hauptverfahren auch künftig nicht in den Ausstand treten, wenn sie zuvor in einem Rechtsstreit an einem Schlichtungsverfahren teilgenommen haben. Der Nationalrat ist in der Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt – knapp mit 95 zu 93 Stimmen bei drei Enthaltungen.
Der Nationalrat war ursprünglich für eine Ausstandspflicht, weil sonst Zweifel an der Unparteilichkeit von Richtern entstehen könnten. Verfahrensbeteiligte legten in der Schlichtung nicht alle Karten auf den Tisch, wenn danach der selbe Richter urteile, hiess es in der Debatte von verschiedener Seite.
Die Mehrheit des Ständerats lehnte eine solche Bestimmung von Anfang an ab. Sie fürchtete eine Überlastung der Gerichte namentlich in kleineren Kantonen. Zudem war sie der Ansicht, die bestehenden Regeln zur richterlichen Unabhängigkeit genügten.
Wesentliche Neuerungen standen schon bereits vor Beginn der Frühjahrssession fest. Eine davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.
Es reicht künftig neben den anderen Kriterien ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme. Bislang musste dafür geltend gemacht werde, bei Publikation eines Berichts entstünde ein «besonders schwerer Nachteil».
Ebenfalls bereits klar ist, dass Verhandlungen in Zukunft per Videoschaltund durchgeführt werden können sollen. Bei Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext soll zudem künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Englisch verhandelt werden können.
Mit der Reform der Zivilprozessordnung sollen nach dem Willen des Bundesrats Private und Unternehmen einen leichteren Zugang zu Gerichten erhalten. Unter anderem soll dafür das Prozesskostenrecht angepasst werden.