Studie nennt dauerhafte Bundesgelder für Drittbetreuung prüfenswert
Bei der Kinderbetreuung soll der Bund eine permanente Finanzhilfe für Kantone und Gemeinde prüfen. Das empfehlen die Autoren einer neuen Studie.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute sind Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung durch den Bund befristet.
- Laut den Autoren einer neuen Studie sollte aber eine Änderung geprüft werden.
- Die Kantone und Gemeinden sollten demnach permanente Hilfen erhalten.
Der Bund soll die heute befristeten Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung überdenken. Namentlich sollte eine permanente Finanzhilfe für Kantone und Gemeinden geprüft werden. Das empfehlen die Autorinnen und Autoren eines Evaluationsberichts.
Seit Juli 2018 gewährt der Bund Kantonen und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, Finanzhilfen. Ziel ist, die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Die Kantone können die Hilfen beantragen. Diese sind auf drei Jahre befristet, mit einem Umsetzungszeitraum von fünf Jahren.
Wie viel der Bund im Einzelfall beisteuert, hängt davon ab, wie stark der betroffene Kanton und die Gemeinden ihre Subventionen erhöhen. Insgesamt wurden für die Studie 19 Kantone befragt, solche mit und solche ohne Unterstützungsgesuch.
Neue Evaluation zu Subventionen
Gemäss der am Dienstag publizierten Evaluation stiessen die Subventionen des Bundes auf viel Interesse. Weil aber die Finanzierung der familienexternen Betreuung ohnehin aufgegleist war, wurde das Geld zwar gerne genommen, hatte aber eine insgesamt geringe Anreizwirkung.
Von Kanton zu Kanton unterscheiden sich die Subventionen der Kinderbetreuung stark, auch mit Finanzhilfen vom Bund. In absoluten Zahlen geben Zürich und Waadt am meisten aus. Pro Kind bis zwölf Jahre gab Basel-Stadt am meisten aus, gefolgt von der Waadt, Zürich und Bern.
Die Wirkung der Subventionen war laut Studie je nach Gemeinde «sehr unterschiedlich». Die befragten Kantone wiederum kritisierten die Befristung auf drei Jahre, fehlende Planungssicherheit und den Aufwand für die Einreichung eines Gesuches an den Bund.
Finanzierungshilfe muss überdacht werden
Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen deshalb, die Finanzierungshilfe «grundsätzlich zu überdenken» und eine unbefristete Lösung zu prüfen. Sie in der gegenwärtigen Form weiterzuführen, halten sie nicht für empfehlenswert.
Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind heute die Kantone und Gemeinden zuständig. Würde sie künftig von Gemeinden, Kantonen und Bund gemeinsam finanziert, wäre das laut Studie ein «Paradigmenwechsel». Es wären zudem Gesetzesänderungen nötig.
Eine permanente Finanzhilfe durch den Bund will auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N). Sie arbeitet zurzeit an einer Gesetzesvorlage. Sie soll die heute befristeten Instrumente – darunter das mehrmals verlängerte Impulsprogramm zur Schaffung von Kita-Plätzen – ablösen.
Den Evaluationsbericht liess das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) durch die beiden Forschungs- und Beratungsbüros Infras und Evaluanda erstellen. Untersucht wurde etwa, welchen Anreiz die Bundeshilfen für Kantone und Gemeinden war, die Subventionen für Kitas zu erhöhen und wie stark dies die Drittbetreuungskosten für Eltern senkte.