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Parlament will langfristiges Finanzierungsziel für die AHV

Keystone-SDA
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Bern,

Sowohl National- als auch Ständerat verlangen, dass die AHV spätestens im Jahr 2050 kein Umlagedefizit mehr aufweist.

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Vorsorge wird immer wichtiger: Ein betagtes Ehepaar. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmte am Dienstag der Motion mit 22 zu 18 Stimmen zu.
  • Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Wintersession 2020 stillschweigend angenommen.

Die AHV soll spätestens 2050 kein Umlagedefizit mehr aufweisen. Dies verlangt das Parlament. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid relativ knapp mit 22 zu 18 Stimmen.

Sie folgte damit der Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Wintersession 2020 stillschweigend angenommen. Nun muss der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag machen.

Der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt verlangt von der Regierung einerseits die Festsetzung des Ziels, andererseits langfristige Massnahmen, um die AHV bis Mitte des Jahrhunderts «nachhaltig und generationengerecht» zu finanzieren. Er verwies insbesondere auf die Alterung der Bevölkerung. Es brauche deshalb wie etwa in der Klimapolitik ein Nachhaltigkeitsziel.

Bundesrat mit Vorstoss einverstanden

Der Bundesrat war mit dem Vorstoss einverstanden. Die Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission war dagegen der Ansicht, ein derart langfristiges Finanzierungsziel sei nicht seriös. Dies, da verlässliche Prognosen zur Lebenserwartung und zur wirtschaftlichen Entwicklung über einen solch langen Zeitraum unmöglich seien.

Paul Rechsteiner (SP/SG) warf Silberschmidt vor, mit Schreckensszenarien die Forderung nach einer Erhöhung des Rentenalters plausibilisieren zu wollen. Schon in den 90er-Jahren sei der AHV «fast der Untergang» vorausgesagt worden. Bewahrheitet hätten sich derartige Prognosen weder damals noch in den folgenden Jahrzehnten.

Sozialminister Alain Berset lehnte es dagegen ab, über die Absichten des Motionärs zu spekulieren. Zu beurteilen sei der Motionstext. Gegen diesen habe die Landesregierung nichts einzuwenden. Berset erwähnte auch gescheiterte Versuche in der Vergangenheit, die AHV zu reformieren. Es bestehe Handlungsbedarf.

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