Wegen negativer Teuerung: Kein Ausgleich der kalten Progression
Der Kanton Zürich wird die kalte Progression auch per 1. Januar 2022 nicht ausgleichen. Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden also auch für die kommenden zwei Jahre nicht der Teuerung angepasst.

Grund dafür ist, dass die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 negativ war. Diese wird gemäss Steuergesetz nicht ausgeglichen, wie die Finanzdirektion am Mittwoch mitteilte.
Ausgeglichen wird erst wieder, wenn die negative Teuerung aufgeholt und gegenüber dem Stand des letzten Ausgleichs effektiv eine Teuerung eingetreten ist.
Die kalte Progression entsteht, wenn höhere Löhne lediglich die Inflation ausgleichen, die eigentliche Kaufkraft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aber nicht steigt und sie deshalb überproportional mehr Steuern zahlen müssen.