Nach Raubüberfall in Zug: Zwei Verdächtige in Italien verhaftet
Im Januar 2023 ist ein Mann in seinem Haus in Zug ZG überfallen worden. Dank intensiver Ermittlungen konnten die mutmasslichen Täter identifiziert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 21. Januar 2023 überfielen drei Männer einen 63-jährigen Mann in seinem Haus in Zug.
- Dank der Spurensicherung und Ermittlungen wurden die mutmassliche Täter identifiziert.
- Zwei der drei Männer wurden festgenommen.
In der Nacht auf Samstag, den 21. Januar 2023, wurde ein 63-jähriger Mann in seinem Haus am Chamer Fussweg überfallen. Dabei wurde das Opfer verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden.
Durch den Kriminaltechnischen Dienst der Zuger Polizei wurde am Tatort sowie in der näheren Umgebung eine umfangreiche Spurensicherung vorgenommen.
Weiter hat die Kriminalpolizei in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug intensive Ermittlungen getätigt.
Zwei Männer konnten in Italien festgenommen werden
Nach Auswertung der Spuren sowie umfangreichen Hintergrundsabklärungen gelangten drei Tatverdächtige in den Fokus der Ermittler. Die drei Männer wurden daraufhin international zur Festnahme ausgeschrieben.
Dies führte dazu, dass zwei von ihnen in Italien festgenommen werden konnten. Dabei handelt es sich um zwei Rumänen im Alter von 25 und 40 Jahren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschat des Kantons Zug, wurde der Ältere der beiden in der Zwischenzeit nach Zug ausgeliefert. Der 40-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.
Der letzte Täter ist international zur Festnahme ausgeschrieben
Der ebenfalls in Italien verhaftete 25-jährige Rumäne wurde indes von Italien nach Deutschland ausgeliefert, wo ebenfalls ein Strafverfahren gegen ihn geführt wurde.
Aktuell befindet er sich in Deutschland in Auslieferungshaft und wird in den nächsten Tagen in die Schweiz ausgeliefert. Beim dritten Tatverdächtigen handelt es sich um einen 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen.
Der Mann ist weiterhin international zur Festnahme ausgeschrieben. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.