Aarburg: BKG Oltnerstrasse Beschwerdeverfahren erneut abgelehnt
Das Beschwerdeverfahren zum Projekt «Betriebs- und Gestaltungskonzept BGK Oltnerstrasse K103» wurde erneut abgelehnt.

Fünf unter der Bezeichnung GEFA Gesunde Finanzen Aarburg auftretende Privatpersonen aus Aarburg haben gegen die vom Gemeinderat erklärte Zustimmung zum kantonalen Projekt «Betriebs- und Gestaltungskonzept BGK Oltnerstrasse K103» im Oktober 2021 beim Departement Volkswirtschaft und Inneres DVI Beschwerde und gleichzeitig Aufsichtsanzeige eingereicht.
Kern von Beschwerde und Anzeige ist die Forderung, der dekretsgemässe Kreditanteil der Gemeinde bei diesem Kantonalen Projekt müsse der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies war und ist aus Sicht des Gemeinderates aber nicht der Fall.
Das DVI ist in seinem Entscheid vom 19. Oktober 2021 auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten und der Aufsichtsanzeige wurde keine Folge gegeben und letztere formlos von der Kontrolle abgeschrieben. Zur Begründung wird aufgeführt, dass keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung durch die Gemeinde vorliegen.
Ablehnender Entscheid
Die «GEFA» hat diesen ablehnenden Entscheid in der Folge an das Aargauische Verwaltungsgericht weitergezogen. Auch das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde nun in seinem Urteil vom 2. März 2022 ab, soweit darauf einzutreten war. Der Gemeinderat nimmt von den richterlichen Entscheiden mit Genugtuung Kenntnis.
Das vom Kanton (weil Kantonsstrasse) ausgearbeitete Projekt BGK Oltnerstrasse wird die Situation bei der seit langem überlasteten Hauptverkehrsachse die innerorts durch die Gemeinde verläuft stark verbessern. Den fünf Einsprechern und Beschwerdeführern bleibt nun als letztes Rechtsmittel der Gang an das Bundesgericht.