Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen in Landiswil
Wie die Gemeinde Landiswil informiert, wird die Gewichtsbeschränkung bei Tauwetter während der Auftauperiode bis längstens am 30. April 2022 in Kraft gesetzt.

Die am 10. Dezember 2014 und 19. Oktober 2016 durch den Gemeinderat Landiswil beschlossene und vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung Höchstgewicht 12 Tonnen bei Tauwetter wird bei entsprechender Witterung in diesem Winter wiederum in Kraft gesetzt.
Gültigkeit bis Ende April 2022
Während der Auftauperiode ist die Beschränkung jedoch längstens bis am 30. April 2022 gültig. Die betroffenen Strassenstücke werden bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbeschränkung gilt bis zum Entfernen der Signale. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben. Für absolut unerlässliche und nicht aufschiebbare Transporte können mündlich oder schriftlich beim zuständigen Gemeinderat Martin Wüthrich oder der Gemeindeverwaltung Ausnahmebewilligungen beantragt werden.