Grabräumung in Dintikon
Anfang April werden in Dintikon Urnengräber mit Bestattungsjahren 1988 bis 1991 aufgehoben.

Für die Urnengräber mit den Bestattungsjahren 1988 bis 1991 (inklusive später in diesen Gräbern beigesetzter Urnen) ist die vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber Anfang April 2020 aufzuheben.
Die Angehörigen werden eingeladen, die Grabmäler, Bepflanzungen und weiteren Elemente der Grabgestaltung bis 15. März 2020 zu entfernen. Danach gehen allfällige Ansprüche verloren. Müssen einzelne Grabmäler und Pflanzen nach Fristenlauf durch das Bauamt entfernt werden, so werden diese, ohne Entschädigungsanspruch der Verwandten, Eigentum der Gemeinde.
Diese Aufforderung erfolgt aufgrund des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Dintikon.