Stadt Wetzikon sichert mehr Fördergelder zu

Stadt Wetzikon
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Wetzikon,

Wie die Stadt Wetzikon informiert, bewilligt der Stadtrat durch einen Übergangskredit mehr Mittel zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie.

Das Stadthaus Wetzikon (ZH).
Das Stadthaus Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Für Sanierungsmassnahmen an Gebäuden und für Anlagen mit erneuerbarer Energie kann man bei der Stadt Wetzikon Fördergelder beantragen.

Die Wetziker Stimmbevölkerung hat im Februar 2020 dem Rahmenkredit von drei Millionen Franken zugestimmt.

Bereits seit Frühling 2023 zeichnete sich ab, dass der Rahmenkredit aufgrund der grösseren Nachfrage nach Fördergeldern vor Ende der Laufzeit Ende 2024 aufgebraucht sein wird.

Geplant war, ab Ende 2023 mit den Arbeiten an einen Nachfolgekredit zu beginnen.

Rahmenkredit wird bis Ende 2023 ausgeschöpft sein

Da seit Juli 2023 der Gesuchseingang nochmals deutlich zugenommen hat, wird der Rahmenkredit wohl bereits bis Ende 2023 ausgeschöpft sein.

Derzeit planen viele Wetziker Liegenschafteneigentümer energetische Massnahmen an ihrem Gebäude.

Solche Vorhaben dauern vom Start der Planung bis zur Inbetriebnahme, wenn das Fördergesuch eingereicht werden muss, bis zu einem Jahr oder sogar länger.

Die betroffenen Liegenschafteneigentümer gehen beim Start ihres Vorhabens davon aus, dass sie bis Ende 2024 Fördergelder erhalten werden.

Ein Übergangskredit wurde gesprochen

Sollten nun ab 2024 keine Finanzmittel mehr für Förderbeiträge zur Verfügung stehen, wird das bei den Bauherrschaften auf grosses Unverständnis stossen, weil sie davon ausgingen, dass sie die entsprechende Förderung erhalten.

Zudem hat das Parlament im März 2022 die Energiestrategie sowie die energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon beschlossen.

Zur Zielerreichung in neuen Feldern sind ebenfalls Förderbeiträge zu prüfen.

Der Stadtrat hat deshalb basierend auf dem geltenden Förderreglement ein Übergangskredit gesprochen, welcher sicherstellt, dass für alle bis Ende 2024 eingereichten Fördergesuche die den Gesuchstellenden zustehenden Förderbeiträge ausbezahlt werden können.

Stadtrat wird dem Parlament neuen Rahmenkredit ab 2025 beantragen

Wetziker Liegenschafteneigentümer können ab 2025 nicht davon ausgehen, dass sie weiterhin für alle derzeit noch förderberechtigten Massnahmen Fördergelder ausbezahlt werden.

Heute werden teilweise Massnahmen mit Fördergeldern unterstützt, welche inzwischen von Gesetzes wegen realisiert werden müssen.

Andererseits sind aufgrund der 2022 beschlossenen neuen energiepolitischen Ziele neue förderungswürdige Massnahmen prüfenswert.

Nach erfolgter Überprüfung und Anpassung wird der Stadtrat dem Parlament im Jahr 2024 einen neuen Rahmenkredit ab 2025 beantragen.

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