Wald ZH erinnert an die Anmeldung der Hunde
Wie die Gemeinde Wald ZH informiert, sind Hundehalter dazu verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung und bei Amicus zu melden.

Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung und bei der Hundedatenbank Amicus anzumelden. Für die Hunde, welche mindestens drei Monate alt sind, wird die jährliche Hundesteuer von der Gemeindeverwaltung erhoben.
Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt 150 Franken. Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni 2022 oder wurde er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte.
Allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod, Abgabe des Hundes) sind innert zehn Tagen bei der Gemeindeverwaltung und bei Amicus zu melden. Jeder Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Für die Hunde ist eine Haftpflichtversicherung nötig
Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können.
Für grosse oder massige Hunde (Rassentypenliste eins), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, ist im Kanton Zürich eine praktische Hundeausbildung vorgeschrieben. Bei unterlassen der administrativen Pflichten müssen die Hundehalter mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren und Bussen rechnen.