Kaltbrunn SG: Projekt «Verlängerung Geh- und Radwegs Beknerstrasse»

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Der Gemeinderat Kaltbrunn hat im Mai über das Projekt informiert und vom 14. Mai bis 7. Juni 2021 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone

Im Kantonalen Strassenbauprogramm ist die Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Benknerstrasse vorgesehen. Der Gemeinderat hat in der Mai-Ausgabe der LinthSicht über das Projekt informiert und vom 14. Mai bis 7. Juni 2021 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Sinnvolle Projektanpassungen

Auf den Aufruf sind diverse Anträge, Fragen und Hinweise eingegangen. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Projekt beschäftigt und eigene Vorschläge zusammen mit den Anliegen aus der Bevölkerung mit dem Tiefbauamt geprüft. Aus den Gesprächen ergaben sich folgende Anpassungen am Projekt:

An der Kreuzung Langwiesstrasse/Benknerstrasse war der Bau einer verkehrsberuhigenden Mittelinsel mit Torwirkung vorgesehen. Auf diese kann verzichtet werden, da sich der Dorfrand mit der Entwicklung des Arbeitsgebiets Neufeld verschieben wird und die zu erstellende Mittelinsel Neufeld die Funktion als Eingangstor übernimmt.

Die Bushaltestelle Stiggleten wird in Zusammenhang mit dem Projekt an die Kreuzung Langwiesstrasse/Grossfeldstrasse versetzt. Dank dem Wegfall der Mittelinsel in diesem Bereich können die Haltestellen neu in beide Fahrtrichtungen parallel auf gleicher Höhe

erstellt werden. Durch die Anpassungen wird insgesamt weniger Verkehrsfläche benötigt, und wertvolles Kulturland bleibt erhalten, ohne dass die Verkehrssicherheit eingeschränkt wird.

Es konnten aber nicht alle Anliegen aus der Bevölkerung berücksichtigt werden. Die vorgeschlagene Verbreiterung der Strasse von 6.00 Metern auf 6.50 Meter wurde nicht weiterverfolgt. Die beengten Verhältnisse entlang des bebauten Gebiets lassen eine Verbreiterung nicht zu, ohne dass dafür die Sicherheit der zu Fuss Gehenden und Radfahrenden gefährdet würde oder unverhältnismässige Enteignungen von privaten Flächen nötig würden.

Ebenso beurteilte der Gemeinderat ein Gesuch um Ausgestaltung der geplanten Bushaltestelle als Busbucht finanziell nicht verhältnismässig. Der Bau einer Bushaltebucht an diesem Standort bedeutete einen massiven Landverschleiss und verursachte enorme Kosten (ca. Fr. 250 000.– je Fahrbahnseite). Die Haltestelle wird darum wie vorgesehen als Fahrbahnhaltestelle erstellt. Ein Rückstau ist nicht zu erwarten.

Kosteneinsparungen

Der Verzicht auf die Mittelinsel an der Kreuzung Langwiesstrasse/Grossfeldstrasse bringt auch finanzielle Vorteile. Die Gesamtkosten für das Projekt sinken von Fr. 2 390 000 auf Fr. 2 315 000, und der gesetzliche Beitrag der Gemeinde an die Kosten für den Langsamverkehr reduzieren sich von Fr. 533 995 auf Fr. 516 218.

Fakultatives Referendum

Aufgrund der Beitragssumme untersteht Der Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats inkl. Beitragszusicherung gemäss Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Die Projektunterlagen inkl. Beschluss des Gemeinderats liegen vom 2. August bis 10. September 2021 öffentlich auf oder können unter www.kaltbrunn.ch heruntergeladen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren erfordert 314 gültige Unterschriften von in Kaltbrunn Stimmberechtigten Personen und ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Kaltbrunn einzureichen. Bei einem Zustandekommen ist über den Vernehmlassungsbeschluss sowie die Beitragszusicherung des Gemeinderats eine Urnenabstimmung durchzuführen.

Würdigung

Der Gemeinderat dankt allen Personen, welche sich am Mitwirkungsverfahren beteiligt haben. Es ist für eine lebendige Demokratie wichtig, dass sich die Bevölkerung an politischen Prozessen beteiligt und die Entwicklung des Dorfes mit eigenen Ideen mitgestaltet. Die Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Benknerstrasse verbessert die Verkehrssicherheit und berücksichtigt die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der Schülerinnen und Schüler. Das Projekt liegt damit im Interesse der Allgemeinheit und ist unterstützungswürdig.

Weiteres Vorgehen

Die Kantonsstrassenprojekte durchlaufen im Kanton St. Gallen bis zur Ausführung mehrere Verfahren. Nach dem Abschluss der Referendumsfrist erfolgt eine öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit für die betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.

Nach der Bereinigung allfälliger Einsprachen erfolgt das Landerwerbsverfahren, bevor mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Arbeiten begonnen wird.

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