Polizeiverordnung Volketswil wird schlanker und flexibler
Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, wurde die Polizeiverordnung umfassend überarbeitet und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. April 2024 verabschiedet.

Die aktuell gültige Polizeiverordnung wurde am 22. Juni 2012 durch die Gemeindeversammlung genehmigt und ist seit dem 1. August 2012 in Kraft.
Seit der Totalrevision im Jahr 2012 gab es beim massgebenden übergeordneten Recht, wie beispielsweise dem Gemeindegesetz, verschiedene Änderungen.
Polizeiverordnung wird übersichtlicher
Zudem beinhaltet die aktuelle Polizeiverordnung keine sogenannten Delegationsnormen, die dem Gemeinderat ermöglichen, in einem Reglement ergänzende Bestimmungen zu erlassen (beispielsweise Benutzung des öffentlichen Grundes, Baulärm und Anzeigen/Inschriften/Plakaten).
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in den ressortbezogenen Zielen 2023 bis 2026 festgelegt, dass die Polizeiverordnung revidiert werden soll.
Die überarbeitete Polizeiverordnung zeigt sich schlanker sowie übersichtlicher und die Anzahl der Artikel wurde von 36 auf 26 reduziert.
Zuständigkeiten werden in Erlass festgelegt
Ausserdem werden die Bewilligungsinstanzen nicht mehr genannt, damit der Gemeinderat die Zuständigkeiten (Gemeinderat, Ressortvorstand oder Verwaltung) in einem Erlass festlegen kann.
Dadurch können Entscheidungen im Rahmen des gemeindeinternen Rechtsmittelverfahrens (Neubeurteilung) zukünftig durch den Gemeinderat überprüft werden.
Die totalrevidierte Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Volketswil wird zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. April 2024 verabschiedet.