Mönchaltorf erinnert Pferde- und Hundehalter an ihre Pflicht
Wie die Gemeinde Mönchaltorf berichtet, mahnt sie Pferde- und Hundehalter, ihren Pflichten beim Aufenthalt ihrer Tiere im öffentlichen Raum nachzukommen.

Im öffentlichen Raum treffen verschiedene Anspruchsgruppen aufeinander. In den allermeisten Fällen ist das Aufeinandertreffen mit Hunden oder Pferden völlig unproblematisch.
Trotzdem wurde die Gemeindeverwaltung in der Vergangenheit teilweise auf Verstösse aufmerksam gemacht.
Aufgrund dessen bittet die Gemeinde, die Pflichten der Hundehaltung und beim Führen respektive Reiten von Pferden zu befolgen.
Die allgemeinen Pflichten
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde so zu halten, dass weder Personen, Tiere noch die Umwelt gefährdet werden.
Sollte es dennoch dazu kommen, ist die mit der Aufsicht vertrauten Person verpflichtet, soweit möglich, einzugreifen.
Beim Aufeinandertreffen von fremden Hunden wird empfohlen, die Hunde an der Leine zu führen.
Beseitigung von Hunde- und Pferdekot
Kulturland und Freizeitflächen dürfen nicht durch Hundekot verschmutzt werden.
Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen, insbesondere bei geschlossener Schneedecke, ist immer zu beseitigen.
Die Reiter werden angehalten, dafür besorgt zu sein, dass die Trottoirs nicht mit Pferdekot verunreinigt werden.
Hundekotbeutel können kostenlos bei der Einwohnerkontrolle Mönchaltorf bezogen werden.
Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand
Ab 2023 gilt neu für Hunde die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli. Die Leinenpflicht erfolgt zum Schutz von Wildtieren und deren Nachwuchs.
Ausserhalb dieses Zeitraumes besteht in Mönchaltorf ausser im Naturschutzgebiet keine Leinenpflicht auf Feldwegen.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle Hundehaltenden ihre Hunde stets unter Kontrolle haben und beim Passieren eines Privatgrundstücks den Hund bei sich führen.