Alkohol- und Tabaktestkäufe als Baustein der Suchtprävention
Die Gemeinde Volketswil führt in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz seit 2015 jährliche Alkohol- und Testkäufe auf dem Gemeindegebiet durch.

Am Mittwochnachmittag 24. Juni und Freitagabend 26. Juni 2020 fanden die jährlichen Alkohol- und Tabaktestkäufe in Volketswil statt. Getestet wurde der Verkauf von Tabak, Bier und Spirituosen.
Es wurden insgesamt 28 Verkaufsstellen und Restaurants getestet. Ein Betrieb konnte nicht getestet werden, weil die Jugendlichen ihre Kontaktangaben wegen dem Covid-19- Contact Tracing hätten angeben müssen. Daraufhin wurde der Testkauf abgebrochen.
Acht Betriebe haben den Test nicht bestanden, weil sie entweder Tabak, Bier oder Spirituosen an Jugendliche im Schutzalter verkauften. Einer der acht Betriebe verkaufte sogar alle drei Waren.
Rückgang illegaler Verkäufe als Ziel
Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken und Tabak an Personen unter 16 Jahren.
Für gebrannte Wasser, Spirituosen und Alkopops liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Die Politische Gemeinde Volketswil hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sichern und einen Rückgang von unerlaubten Verkäufen anzustreben.
Die Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes ist ein Baustein der Präventionspolitik der Politischen Gemeinde Volketswil.
Durchzogenes Bild
Der illegale Verkauf von Bier ist im Vergleich zu den Vorjahren in etwa gleich geblieben (2018: 10%, 2019: 4%, 2020: 7%), beim Tabak verhält es sich ähnlich (2018: 13%, 2019: 5%, 2020: 8%).
Bei den Spirituosen hingegen hat es im Vergleich zu den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der durchgefallenen Betriebe gegeben (2018: 5%, 2019: 17%, 2020: 31%).
Testkäufer sind vom Blauen Kreuz geschult
Die Testkäufe wurden vom Blauen Kreuz, der Fachorganisation für Alkohol- und Suchtfragen, in Begleitung des Kinder- und Jugendbeauftragten der Gemeinde Volketswil durchgeführt und sofort nach dem Testkauf aufgelöst. Das geschah bei allen Betrieben, unabhängig davon, ob sie den Test bestanden hatten oder nicht.
Die Testkäuferinnen und Testkäufer sind vom Blauen Kreuz geschulte Jugendliche mit genauen Vorgaben für ihre Aufgabe. So dürfen sie zum Beispiel bei den Testkäufen kein falsches Alter angeben. Den gekauften Tabak oder Alkohol müssen sie wieder abgeben, diese werden dem Betrieb zurückgegeben und der illegale Verkauf wird storniert.
Der Gemeinderat wird sich weiterhin für die Suchtprävention in der Gemeinde einsetzen und dankt denjenigen Betrieben, welche diese Bestrebungen unterstützen.