Berichte für die Sanierungen in Dorfbach liegen vor
Die Bevölkerung ist am 25. Juni 2019 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Das Baudepartement des Kantons St.Gallen hat die Berichte «Machbarkeitsstudie Hochwasserentlastungsstollen», «Untersuchung Hochwasserrückhaltebecken» sowie «geotechnische Untersuchungen» geprüft und zur Kostenbeteiligung Stellung genommen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Gemeinderat anlässlich der Bürgerversammlung im März 2018 den Auftrag erteilt, als Alternative zur Dorfbachsanierung Basisvariante (Gerinneausbau) eine Machbarkeitsstudie für einen Entlastungsstollen in Auftrag zu geben. Dieser Bericht wurde nun zusammen mit den geotechnischen Untersuchungen sowie den Abklärungen für ein Hochwasser-Rückhaltebecken geprüft.
Rückblick
Der Gemeinderat hat nach der Bürgerversammlung 2018 die Strategie und die Ziele zur Bearbeitung des Auftrags der Bürger festgelegt, die Grundlagen zusammengetragen und diverse Offerten eingeholt. Nach den Arbeitsvergaben im Sommer konnten im Herbst 2018 verschiedene Bohrungen vorgenommen werden. Die Resultate und Erkenntnisse daraus bilden unter anderem die Grundlagen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Die beauftragte Amberg Engineering AG hat die Machbarkeitsstudie Hochwasserentlastungsstollen Ende Februar 2019 fertig gestellt.
Umgehend erfolgte die Vorprüfung durch die kantonalen Instanzen. Seit einigen Tagen liegen nun die Ergebnisse vor. Alle gewählten Behördenmitglieder, Vertreter der Parteien, der Perimeterunternehmung, der Korporationen sowie des «Ad hoc-Komitees zur Rettung des Dorfbachs» wurden zu einem weiteren «Runden Tisch» eingeladen. Die verschiedenen Fachleute und Vertreter des Amtes für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau, haben über die Abklärungen aus erster Hand informiert.
Beide Varianten sind möglich
Zusammenfassend zeigen die Berichte auf, dass sowohl die Variante «Gerinneausbau» als auch die Variante «Hochwasserentlastungsstollen» möglich sind. Die durchgeführte kantonale Vorprüfung hält fest, dass bei beiden Varianten von der Genehmigungsfähigkeit und einer grundsätzlichen Beitragsberechtigung ausgegangen werden kann. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit müsste bei einem Hochwasserentlastungsstollen die Bohrtechnik Microtunneling angewendet werden. Ein bergmännischer Vortrieb wird nicht empfohlen.