Mehr Schutz für die Nidwaldner Haarschnecke
Wie der Kanton Nidwalden mitteilt, wird die Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen aktualisiert. Der Verordnungsentwurf wurde verabschiedet.

Die Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen regelt, in Ergänzung zu den kantonalen und eidgenössischen Schutzbestimmungen, den Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen und bestimmt die geschützten Arten sowie die Pflanzenschutzgebiete.
Die aktuelle Verordnung muss in einigen Punkten angepasst werden. Gleichzeitig wird die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere aktualisiert.
Die Hecken im Kanton Nidwalden sind heute im Bestand geschützt, jedoch nicht in der Qualität.
Abgehende Strauchgruppen werden oft durch nicht standortgerechte Sträucher ersetzt.
Aufnahme der Bestimmungen zur Qualität der Hecken
Ebenso passiert es oft, dass die Heckensträucher zu häufig geschnitten werden und dadurch mit der Zeit absterben.
Daher sollen neu auch Bestimmungen zur Qualität der Hecken in die Verordnung aufgenommen werden.
Die Nidwaldner Haarschnecke (Raeticella biconicus, früher Trochulus biconicus) ist ein Endemit und kommt nur in der Zentralschweiz vor.
Das Verbreitungsgebiet im Kanton Nidwalden liegt zwischen den Walenstöcken und dem Schwalmis und am Widderfeldstock.
Die Angepasste Verordnung wird noch 2023 in Kraft treten
Die Nidwaldner Haarschnecke ist schweizweit geschützt, jedoch nicht ihr Lebensraum.
Daher sollen die bestehenden Pflanzenschutzgebiete im Kanton Nidwalden auf die Lebensräume dieser Haarschnecken angepasst werden.
Im Anschluss an die externe Vernehmlassung wird der Regierungsrat im August die Vorlage bereinigen.
Die angepasste Verordnung wird voraussichtlich auf den 1. September 2023 in Kraft treten.