St. Gallen SG: Falsche Polizistin betrügt Ehepaar um 60'000 Franken
Betrüger, die sich als Polizisten ausgaben, konnten am Dienstag 60'000 Franken von einem 67-jährigen Mann und seiner Ehefrau aus St. Gallen SG erbeuten.

Am Dienstag, kurz vor 12 Uhr, haben sich unbekannte Betrüger bei einem 67-jährigen Mann aus St. Gallen telefonisch gemeldet und sich als Polizistin bzw. als Staatsanwältin ausgegeben.
Kurz nach Beendigung des Telefonats wurde der Mann von einer hochdeutsch sprechenden angeblichen Staatsanwältin angerufen. Diese gab an, seine Schwiegertochter sitze in Untersuchungshaft.
Das Ehepaar ging auf die Forderung der Betrüger ein
In Absprache mit dem zuständigen Richter könne die Schwiegertochter gegen Bezahlung einer Kaution in Höhe von 60'000 Franken das Gefängnis verlassen. Dieser Aufforderung kam der 67-jährige Mann nach und hob zusammen mit seiner 68-jährigen Ehefrau 60'000 Franken vom Bankkonto ab.
Die beiden begaben sich an die Örtlichkeit, wo sich das Büro der Richterin befinden soll. Dort gab man ihnen an, sie dürfen ohne Covid-Test das Gebäude nicht betreten. Eine angebliche Mitarbeiterin hole das Geld ab und übergebe es der Richterin.
Die Betrüger haben immer noch Erfolg mit der Masche der «Falschen Polizisten»
Folglich übergab das Ehepaar das Couvert mit 60'000 Franken der Betrügerin. Anschliessend brach die Täterschaft den telefonischen Kontakt ab. Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg.

Für Detailinformationen zum Thema verweisen wir zudem auf den Beitrag «Falsche Polizistinnen und Polizisten unterwegs», welcher im Fokusbericht 2021 der Kantonspolizei St. Gallen veröffentlicht wurde.
Die Polizei warnt vor diesen Betrügern
Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät Folgendes: Es gilt skeptisch zu sein, wenn sich eine hochdeutsch sprechende Person als lokaler Polizist oder Staatsanwalt ausgibt.
Anstatt sich an die angebliche Polizei weiterverbinden zu lassen, sollte die Nummer neugewählt werden.
Niemals wird die Polizei Geld, Schmuck oder andere Gegenstände verlangen
Die Polizei verlangt niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung. Im Verdachtsfall eine Polizeistation in ihrer Nähe informiert oder beim Notruf 117 angerufen werden.
Gegenüber einem fremden Anrufer sollten niemals Angaben über persönliche oder finanziellen Verhältnisse gemacht werden. Niemals sollten Bargeld und Wertsachen an unbekannte Personen übergeben werden. Es gilt, Bekannte und Verwandte zu warnen.