Mehr Plätze für St. Galler Sprachheilschüler

Im Kanton St. Gallen müssen Sprachheilschüler nicht länger auf eine Warteliste gesetzt werden. Die Gemeinden können bei Bedarf mehr Plätze schaffen. Die Vorlage der Regierung erfüllt damit eine gutgeheissene Motion des Kantonsrats.

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Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage für eine Änderung des Volksschulgesetzes, welche den Gemeinden ermöglicht, stillgelegte Plätze an den Sprachheilschulen bei Bedarf wieder zu aktivieren, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag heisst.

Mit dem neuen Versorgungskonzept für den Sonderschulunterricht wurde das Angebot an Tagessonderschulen im Sprachheilbereich im Rheintal um gut 30 Plätze vergrössert. Im Gegenzug legte der Kanton rund 40 Plätze, vornehmlich Internatsplätze, still. Nach einem Versorgungsengpass zu Beginn des Schuljahrs 2018/19 beauftragte der Kantonsrat mit einer Motion die Regierung, per Gesetz das Angebot an Sonderschulplätzen zu erhöhen.

Der Auftrag werde erfüllt, indem die stillgelegten Plätze wieder benutzbar und die neu geschaffenen dennoch beibehalten werden, hält die Regierung fest. Netto erhöhe sich damit das Platzangebot. Mit dieser Massnahme setze der Kanton St. Gallen einen Akzent auf die Separation von Schulkindern mit besonderem Bildungsbedarf.

Der ausgewiesene Anspruch von Kindern auf einen Platz in der Sonderschule solle künftig jederzeit gewährleistet sein, hatten die Motionäre gefordert. In dem von Kantonsratsmitgliedern von CVP, FDP, SP und SVP aus der Region Rorschach eingereichten Vorstoss war festgestellt worden, dass der Kanton 20 von insgesamt 60 Anträgen zur Sprachheilbeschulung von Kindern abgelehnt habe.

Der Grund liege unter anderem darin, dass die Regierung auf der Einhaltung einer «zu starren» Sonderschulquote von 2,5 Prozent bestehe. Die Volksschulen der Regionen Rorschach und Wil mit 2,8 beziehungsweise 2,9 Prozent seien denn auch dazu «eingeladen» worden, ihre Zuweisungspraxis zu überdenken.

Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) stellte im Parlament fest, das Sonderpädagogik-Konzept funktioniere überall im Kanton - nur in Wil und in Rorschach nicht. Dort weigere man sich, die Ressourcen bereitzustellen, damit die Kinder integrativ beschult werden können.

Die Regierung wollte keine Gesetzesänderung ausarbeiten, sondern lediglich einen Bericht über die Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts verfassen. Eine klare Mehrheit des Kantonsrats folgte den Motionären und überwies den Vorstoss.

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