Strafe

Frauen aus Osteuropa ausgenützt – Wirt fordert mildere Strafe

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Ein Gossauer Restaurantbesitzer soll jahrelang mehrere Frauen illegal beschäftigt und finanziell sowie sexuell ausgebeutet haben. Er fordert eine milde Strafe.

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Der Wirt nutzte die Frauen aus Osteuropa finanziell und sexuell aus – über Jahre hinweg. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wirt aus Gossau hat mehrere Frauen aus Osteuropa illegal beschäftigt.
  • Zudem wird ihm vorgeworfen, diese finanziell und sexuell ausgenützt zu haben.

Ein Gossauer Restaurantbesitzer soll mehrere Jahre lang Frauen aus Osteuropa illegal beschäftigt und sie finanziell und sexuell ausgebeutet haben. Gegen seine Verurteilung durch das Kreisgericht St. Gallen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wehrt er sich jetzt vor Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht begann die Berufungsverhandlung am Dienstag mit der Befragung des 68-jährigen Beschuldigten und zweier Klägerinnen. Wie bereits vor erster Instanz bestritt der Mann die Vorwürfe. Er verlangte Freisprüche in mehreren Anklagepunkten und eine Milderung des Strafmasses auf sechs Monate.

Rund ein Dutzend Frauen illegal beschäftigt

Der griechische Staatsangehörige soll in den Jahren 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa in seinem Lokal als billige Arbeitskräfte zu Niedriglöhnen beschäftigt haben – ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Er habe die wirtschaftliche Notlage der Frauen und ihre Abhängigkeit ausgenützt, wurde ihm vorgeworfen.

Der Mann habe sich aggressiv verhalten, die Frauen psychisch unter Druck gesetzt, ihnen mit Rauswurf gedroht und Lohn zurückbehalten. Drei der Opfer warfen ihm zudem vor, er habe sie regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Vor einem Jahr schuldig gesprochen

Das Kreisgericht St.Gallen sprach den Wirt vor einem Jahr schuldig, im Wesentlichen wegen verschiedenen Sexualdelikten zum Nachteil von drei Frauen. Auch für Arbeitsausbeutung, Verstösse gegen das Ausländerrecht und Betreibungsdelikte wurde er schuldig erklärt.

Mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren bestrafte ihn das Kreisgericht weit härter, als es die Staatsanwaltschaft mit 4,5 Jahren gefordert hatte. Zum weit höheren Strafmass kam es, weil das Kreisgericht den Sachverhalt anders beurteilte.

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In der Stadt Basel müssen jetzt nur noch Kenntnisse im Gastrowesen vorhanden sein, um ein Restaurant zu eröffnen. (Symbolbild) - Pixabay

Der Beschuldigte ging in Berufung. Vor dem Kantonsgericht verlangte er nun Freisprüche von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung, der Ausnützung der Notlage zweier Frauen sowie die Abweisung der meisten Zivilklagen. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von sechs Monaten.

Zudem forderte er eine Entschädigung für die Überhaft. Der Restaurantbesitzer war nach dem mündlich eröffneten Urteil der Vorinstanz wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft gesetzt worden und befindet sich seither in einer Haftanstalt.

Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und beantragte zusätzliche Schuldsprüche wegen Wuchers und Menschenhandels sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren. Die Privatklägerinnen beantragen über ihre Rechtsvertreterinnen die Abweisung der Berufung.

Vor Kantonsgericht bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe. Vielmehr sei er ausgenutzt worden. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er die Frauen ohne Bewilligung in seinem Restaurant habe arbeiten lassen. Die sexuellen Kontakte mit den Frauen seien einvernehmlich gewesen.

Die Opfer schilderten die Geschehnisse ganz anders als der Beschuldigte. Über viele Wochen habe er praktisch jede Nacht Sex von ihr erzwungen, erzählte eine der Frauen. Sie habe sich dabei schrecklich und verloren gefühlt. Sie habe fast Tag und Nacht für ihn gearbeitet.

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