Revision des Schutzzonenplans in Schwyz
Schwyz hat ihren 20-jährigen Schutzzonenplan grundlegend überarbeitet. Vom 14. Januar bis am 14. Februar 2022 sind die Unterlagen öffentlich einsehbar.

Die Gemeinde Schwyz hat ihren 20-jährigen Schutzzonenplan grundlegend überarbeitet. Die revidierten Unterlagen liegen vom 14. Januar bis am 14. Februar 2022 öffentlich auf.
Die Gemeinde Schwyz besitzt ein reichhaltiges kulturelles Erbe und verfügt über zahlreiche Naturschönheiten. Diesen Qualitäten ist Sorge zu tragen, weshalb die Gemeinde ihren Schutzzonenplan aktualisiert.
Ziel dieses Planungsinstruments ist die Bewahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie die Erhaltung und Förderung der Lebensräume von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten.
Vorprüfung durch den Kanton
Zur öffentlichen Mitwirkung der Schutzzonenplanrevision Ende 2020 sind 149 Anträge eingegangen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus lokalen sowie externen Fach- und Interessenvertretern, hat die Anträge geprüft und die Schutzzonenplanung entsprechend überarbeitet.
Anschliessend konnte die Vorprüfung durch den Kanton mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Die Unterlagen können vom 14. Januar bis am 14. Februar 2022 auf der Webseite oder nach Voranmeldung während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz, eingesehen werden.
Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.