Wald BE behandelt keine Baugesuche in Papierform mehr

Wie die Gemeinde Wald BE kommuniziert, werden ab 1. März 2022 nur Baugesuche und Bauvoranfragen behandelt, die über «eBau» eingereicht wurden.

Das Gemeindehaus in Zimmerwald.
Das Gemeindehaus in Zimmerwald. - Nau.ch

Die Gemeindeverwaltung wird Baugesuche und Bauvoranfragen, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über «eBau» eingereicht werden, zurückweisen müssen. Baugesuche in Papierform werden ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr behandelt.

Das Ausfüllen von «eBau» funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit «TaxMe». Die Einwohner erfassen ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt die Wegleitung die Gesuchsteller.

Der Zugriff auf «eBau» erfolgt über die Webseite der Gemeinde. Zudem müssen sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zugestellt werden.

Die Fristen beginnen erst mit der Einreichung der vollständig eingereichten Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

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