Obwaldner Regierungsrat tritt nicht auf Abstimmungsbeschwerde ein
Der Obwaldner Regierungsrat ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über das Terrorismus-Gesetz nicht eingetreten. Weil es sich um einen eidgenössischen Urnengang handle, sei er als kantonale Behörde nicht zuständig, teilte er am Mittwoch mit.

In der Beschwerde wurden die Informationen des Bundes zur Abstimmung bemängelt. Abstimmungserläuterungen des Bundesrats und der Bundesverwaltung könnten aber nicht vor einer Kantonsregierung angefochten werden, begründete der Regierungsrat. Er sei deswegen nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Der Nichteintretensentscheid des Regierungsrats kann vor Bundesgericht angefochten werden. Die eidgenössische Abstimmung über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus findet am 13. Juni statt.