Obwalden

Aufhebung Quartierplanpflicht Aamatte/Spitalmatte abgelehnt

Gemeinde Sarnen
Gemeinde Sarnen

Obwalden,

Das Bundesgericht hat die von der Gemeindeversammlung beschlossene Aufhebung der Quartierplanpflicht Aamatte/Spitalmatte in einem Beschwerdeverfahren abgelehnt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Die Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2018 hat der Aufhebung der Quartierplanpflicht für die Teilgebiete der Aamatt und Spitalmatte zugestimmt. Gegen die Aufhebung der Quartierplanplicht und die Aufhebung des Quartierplans wurde Beschwerde erhoben und der Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen.

Das Bundesgericht kippte am 1. Dezember 2020 die Entscheide der Vorinstanzen. Begründet wird dies mit der Planbeständigkeit.

Bei der Planbeständigkeit geht es nicht darum, dass die Quartierpläne von 1973 und 1976 noch aktuell sind. Für das Bundesgericht massgebend war, dass die Quartierplanpflicht für das Gebiet mit der Ortsplanungsrevision 2012 nicht angepasst und damit bestätigt wurde.

Die kommunalen Nutzungsplanungen haben einen Horizont von 15 Jahren und sind alle 10 Jahre zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Soll eine Planung nach kürzerer Zeit angepasst werden, müssen sich die Verhältnisse zwischenzeitlich erheblich geändert haben.

Aus Sicht des Bundesgerichts genügt es nicht, dass das revidierte Raumplanungsgesetzt 2014 in Kraft getreten ist und nun geänderte gesetzliche Grundlagen zur Anwendung kommen.

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