Im Hallenbad SPZ in Buttisholz besteht eine Zertifikatspflicht

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Ruswil,

Ab dem 13. September 2021 gilt im Hallenbad SPZ in Buttisholz die 3G-Regel und es muss ein Zertifikat vorgewiesen werden.

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Ein Hallenbad. (Symbolbild) - keystone

Wie die Gemeinde Buttisholz berichtet, hat bekanntlich der Bundesrat entscheiden, dass ab Montag, 13. September 2021, für gewisse öffentliche Bereiche die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt und ein Zertifikat vorgewiesen werden muss.

Darunter fällt auch die Schwimmhalle des Schweizer Paraplegiker Zentrums in Nottwil. Am Haupteingang werden daher alle Besucherinnen und Besucher der Schwimmhalle geprüft, ob sie über ein gültiges Zertifikat verfügen.

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