Gebührenpflicht für Parkplatz beim Seerestaurant Rorschach
Wie die Gemeinde Rorschach mitteilt, gilt seit 1. September 2023 für die Parkfelder beim Kurplatz eine durchgehende Gebühr von einem Franken pro Stunde.

Per 1. Mai 2015 beschloss der Stadtrat die Ausdehnung der Gebührenpflicht für die Parkplätze Strandbad, Kurplatz, Kabisplatz und Thurgauerstrasse (Arion) von Montag bis Sonntag von 7 Uhr bis 22 Uhr.
Da diese Parkplätze primär Besuchenden der Seeuferanlagen dienen sollen, verzichtete der Stadtrat auf die Erhebung des Nachttarifs, wie dieser damals schon für die Parkplätze in der Innenstadt und für die Parkhäuser galt.
Gebührenpflicht auf die Nacht ausgedehnt
Mit der Eröffnung des Parkhauses Hafen im November 2018 hob der Stadtrat den Parkplatz auf dem Kabisplatz auf. Die Tarifstruktur der übrigen Parkplätze im Seeuferbereich behielt er bei.
Die Parkfelder auf dem Kurplatz dienen – wohl auch im Zusammenhang mit dem Angebot der umliegenden Restaurationsbetriebe – zunehmend Besuchenden, die nach 22 Uhr auf den Platz fahren und diesen wieder vor 7 Uhr verlassen.
Die Kosten für Betrieb und Unterhalt fallen in dieser Zeit ebenfalls an, sind jedoch nicht nutzergerecht verteilt.
Bei dieser Ausgangslage hielt es der Stadtrat für angezeigt, die Gebührenpflicht auch auf die Nacht auszudehnen.
Maximalgebühr von fünf Franken pro Tag
Weiterhin davon ausgenommen bleiben die Parkplätze Strandbad und Thurgauerstrasse (Arion).
Seit dem 1. September 2023 ist für die Parkfelder auf dem Kurplatz auch von 22 Uhr bis 7 Uhr eine Gebühr von einem Franken pro Stunde zu entrichten.
Es gilt unverändert eine Maximalgebühr von fünf Franken pro Tag. Die Einnahmen fliessen in die Spezialfinanzierung Parkierung.