Jahrmarkt «light» in Romanshorn

Traditionell findet jeweils am letzten Mittwoch im Oktober in Romanshorn der Jahrmarkt statt.

Jahrmarkt (Symbolbild)
Jahrmarkt (Symbolbild) - Keystone

«Nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung von Marktkonzepten von anderen Städten und Gemeinden haben wir uns zur Durchführung entschlossen», erklärt Organisatorin Susanne Aregger, Sachbearbeiterin beim Amt für Sicherheit der Stadt Romanshorn. Der bei Einheimischen und Auswärtigen gleichermassen beliebte Romanshorner Jahrmarkt hat eine lange Tradition: 2019 wurde er bereits zum achzigsten Mal durchgeführt.

Selbstverständlich ist aber auch dieser Anlass vom allgegenwärtigen Coronavirus beeinflusst, dem Schutz der Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher wird höchste Bedeutung zugemessen. «Dafür sorgen verschiedene Konzepte», so Aregger.

Einerseits sind die Standbetreiber verpflichtet, das Schutzkonzept des schweizerischen Marktverbandes einzuhalten, andererseits verfügt die Stadt Romanshorn für den Jahrmarkt ein weiteres Covid-19-Schutzkonzept, welches auf örtliche Eigenheiten eingeht. «Dieses werden wir dem Kanton zur Prüfung einreichen.» Zur Einhaltung der Regeln sieht es einen reduzierten Marktbetrieb vor.

Einseitige Belegung der Bahnhofs-, Allee- und Salmsacherstrasse mit Marktständen

Augenfälligste Änderung ist die lediglich einseitige Belegung der Bahnhofs-, Allee- und Salmsacherstrasse mit Marktständen. Die so genügend grossen Warteräume ermöglichen die Einhaltung der Abstandsregeln vor den Ständen, die seitlich einen Abschluss mit Plexiglas oder ähnlichen Materialien haben müssen.

Im Gegenzug wird die nutzbare Fläche für die Stände etwas erweitert. Zudem wird ein Verbot für das Aufstellen von Festbänken erlassen.

«Wir sind uns bewusst, dass die Massnahmen von den Standbetreibern ein gewisses Mass an Flexibilität fordert», so Aregger. Sie ist jedoch überzeugt, dass es diese ermöglichen, auch in diesem Jahr einige schöne Marktstunden miteinander zu verbringen. «Es sei denn, die Pandemielage lässt die Durchführung nicht zu. In diesem Fall müssten wir den Anlass absagen.»

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