Reinach BL erinnert an das Begleichen der Steuern
Wie die Gemeinde Reinach BL schreibt, werden keine Fälligkeitszinsen erhoben, wenn die Steuern fristgerecht bis zum 30. September 2022 beglichen werden.

Die Gemeinde Reinach BL erinnert die Steuerpflichtigen daran, die Steuern für das Jahr 2022 bis Ende September 2022 einzuzahlen. Es werden keine Fälligkeitszinsen erhoben, wenn die Vorausrechnung fristgerecht bis am 30. September 2022 und der Differenzbetrag spätestens 30 Tage nach der definitiven Rechnungstellung bezahlt werden.
Die Gemeinde Reinach dankt allen Steuerpflichtigen, die ihre Zahlungen bereits geleistet haben.