Pfeffingen informiert über die Abstimmung 2021
Wie die Gemeinde Pfeffingen berichtet, sollen die Wähler auf korrekte Ausfüllung der Stimm- und Wahlzettel 2021 achten.

Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung – die Abstimmungs- und Wahlunterlagen sollen allen Stimmberechtigten bereits letzte Woche zugestellt worden sein – möchten die Gemeinde auf einige Bestimmungen bezüglich der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe hinweisen.
Die Bevölkerung soll den Inhalt des Stimmkuverts auf Vollständigkeit und Richtigkeit aller zugestellten Abstimmungs- und Wahlunterlagen überprüfen.
Stimm- und Wahlzettel in einen neutralen Umschlag stecken
Die ausgefüllten (oder leeren) Stimm- und Wahlzettel sind in einen neutralen Umschlag mit der Aufschrift «Stimm- und Wahlzettel» zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Stimm- und Wahlzettel nur in einfacher Ausführung im neutralen Kuvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Stimm- und Wahlzettel für ungültig erklärt werden.
Das neutrale Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln ist zu verschliessen und in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig. Der Stimmrechtsausweis soll auf den Kopf gedreht und so ins Zustellkuvert stecken werden, dass die Anschrift der Gemeinde im Sichtfenster erscheint.
Frankierung nicht nötig
Das zugeklebte Kuvert muss nicht frankiert werden. Es kann in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Samstag, 25. September 2021, um 17 Uhr, eingeworfen werden. Der Einwurf in einen Post-Briefkasten muss bis spätestens Dienstag, 21. September 2021 erfolgen, damit dieses rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Später eingeworfene bzw. eintreffende Kuverts werden für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt.
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden. Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung ist am Sonntag, 26. September 2021, von 10.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Wer seine Abstimmungsunterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten hat, kann diese bis spätestens am Dienstag, 21. September 2021, bei der Gemeindeverwaltung verlangen. Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Busse oder Haft bestraft.