Birrwil ordnet neue Verkehrsbeschränkungen an
Wie die Gemeinde Birrwil berichtet, wird mit einer Anordnung vom 5. November 2021 die Einfahrt bei der Einmündung Rankstrasse in Seetalstrasse verboten.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Die Einmündung Rankstrasse in Seetalstrasse K249 ist für die Einfahrt gesperrt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 5. November 2021 bis 6. Dezember 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.