Maskenpflicht an den Rütner Gemeindeversammlungen im Dezember 2021

Die zwei Rütner Gemeindeversammlungen vom 13. und 15. Dezember 2021 werden mit Maskenpflicht durchgeführt.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Die beiden Gemeindeversammlungen in Rüti vom Montag sowie Mittwoch, 13. und 15. Dezember 2021, werden wie geplant durchgeführt. An den beiden Versammlungen in der reformierten Kirche Rüti gilt die Maskenpflicht.

Hingegen besteht keine Zertifikatspflicht. Die Zahl der Stimmberechtigten, die teilnehmen können, ist nicht beschränkt.

Stimmberechtigte, die aus medizinischen Gründen und gemäss ärztlichem Attest keine Maske tragen können, können ebenfalls an den Versammlungen teilnehmen: Sie müssen sich mit ausreichendem Abstand zu anderen Stimmberechtigten platzieren.

Gemeindeversammlung der Schulgemeinde

Gemeindeversammlungen stellen die Legislative auf kommunaler Ebene und können somit nach der bundesrätlichen «Covid-19-Verordnung besondere Lage» vom 3. Dezember 2021 in dieser Form durchgeführt werden.

Die beiden Gemeindeversammlungen von Montag, 13. Dezember und von Mittwoch, 15. Dezember 2021 beginnen jeweils um 19 Uhr in der reformierten Kirche Rüti. Am Montag, 13. Dezember 2021, wird zusätzlich zur Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde auch die Gemeindeversammlung der Schulgemeinde durchgeführt.

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