Anpassungen bei den Grundgebühren für das Trinkwasser
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. Oktober die Gebühren der Wasserversorgung erhöht.

Der Unterhalt und Betrieb der Anlagen der Wasserversorgung-, aber auch neue Versorgungsleitungen und weitere Neubauten, wie Reservoire und Pumpwerke müssen mit den Einnahmen der Gebühren selbsttragend finanziert werden. D. h. es dürfen weder Geldmittel aus den Steuererträgen entnommen werden, noch darf die Rechnung der Wasserversorgung langfristig Gewinne ausweisen.
Um wichtige Investitionen im Netz finanzieren zu können, müssen die jährlichen Grundgebühren und die Mengengebühren von Zeit zu Zeit nach Massgabe des Investitionsbedarfs angepasst werden. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Gebühren der Wasserversorgung erhöht.
Der Gemeinderat ist befugt, die Verbrauchstarife, inkl. der Grundgebühren um höchsten 20 % zu erhöhen, ohne die Anpassung der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorzulegen. Das Verhältnis der Kostenanteile der Verbrauchsgebühr gegenüber der Grundgebühr sollte sich idealerweise etwa auf 50:50 belaufen. Mit den Grundgebühren sollen die jährlichen Fixkosten gedeckt werden, welche in der Betriebsrechnung der Wasserversorgung etwa mit 50 % zu Buche schlagen.
Die vom Gemeinderat vorgenommene Erhöhung der Gebühren wurde dem Preisüberwacher zur Prüfung eingereicht. In seiner Stellungnahme stufte der Preisüberwacher die Preisanpassung als ordnungsgemäss ein.