Brot- und Chästeilete am 1. August findet nicht statt

Der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall stellt mit Bedauern fest, das die Brot- und Chästeilete am 1. August 2021 definitiv nicht stattfinden wird.

Neuhausen am Rheinfall in Schaffhausen.
Neuhausen am Rheinfall in Schaffhausen. - Keystone

Die traditionelle 1. August-Feier der Gemeinde mit Brot- und Chästeilete erfreute sich in den letzten Jahren grosser Beliebtheit. In diesem Jahr wären gemäss der aktuell geltenden COVID-19-Bestimmungen für die Bewirtung von Gästen eine lückenlose Erfassung der Kontaktdaten notwendig sowie maximal 6er-Tische mit Konsumation am Sitzplatz und ohne Zirkulation der Gäste erforderlich.

Zudem gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln des BAG. Die Führung von Listen der Besucherinnen und Besucher wäre zwar grundsätzlich denkbar, das Risiko, dass sich aber weitere Personen ohne Angabe ihrer Personalien auf dem öffentlichen Platz einfinden, wäre jedoch viel zu gross und könnte nicht kontrolliert werden. Zudem entspräche eine Verpflegung mittels Buffet, so wie bis anhin, nicht den geltenden Vorschriften.

Keine Brot- und Chästeilete

Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat mit Bedauern beschlossen, die Brot- und Chästeilete am 1. August 2021 definitiv nicht durchzuführen. Er hofft für diesen nicht einfachen Entscheid auf das Verständnis der Neuhauserinnen und Neuhauser.

Dagegen brennt wie schon seit vielen Jahren am Abend auf dem Galgenbuck das Höhenfeuer und es gibt eine Verpflegungsmöglichkeit sowie einen Getränkestand.

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