Arlesheim informiert zur Ortskernplanung

Wie die Gemeinde Arlesheim berichtet, hat der Gemeinderat am 16. November 2022 die Änderungen zur «Teilzonenplanung Siedlung Ortskern» präsentiert.

Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat Arlesheim hat am 16. November 2022 zu einer Informationsveranstaltung zur Teilzonenplanung Siedlung Ortskern eingeladen.

Präsentiert wurden die wesentlichen Änderungen nach der kantonalen Vorprüfung und dem Mitwirkungsverfahren.

Zugleich wurde das Mitwirkungsverfahren für den Strassenlinienplan gestartet. Der Beschluss der Gemeindeversammlung ist am 26. April 2023 vorgesehen.

Gemeindepräsident Markus Eigenmann führte in das Thema ein: Der heute noch gültige Quartierplan Ortskern war die Rechtsgrundlage, um entlang der Hauptstrasse mehrere historische Bauten durch dreistöckige Neubauten zu ersetzen.

Das Entwicklungskonzept Ortskern wurde erarbeitet

Auch die im Quartierplan vorgesehene Nutzung des «Tschuttimätteli» und Spielplatzes Badhof sowie des Domplatzes als Parkplätze erscheint heute nicht mehr zeitgemäss.

Daher wurde zusammen mit der Bevölkerung das Entwicklungskonzept Ortskern erarbeitet.

Die dort aufgezeigten Handlungsschwerpunkte werden nun in grossen Teilen durch den Teilzonenplan und das Teilzonenreglement Siedlung Ortskern umgesetzt.

Neue Kategorie «Baute mit Situationswert»

Weitere Umsetzungsetappen werden folgen. Damit kann einer weiteren Vernichtung von historischer Substanz Einhalt geboten und zugleich eine innere Entwicklung gewährleistet werden.

Dies zeigte das Gemeinderatskollegium an verschiedenen Beispielen auf.

Gemeinderätin Monika Strobel erläuterte, nach welchen Kriterien die Zuweisung zu den Schutzkategorien erfolgte und welche Vorteile die neue Kategorie «Baute mit Situationswert» gegenüber der bisherigen Bestimmung als «übrige Baute» aufweist.

Gemeinderat Felix Berchten erläuterte, dass neu Bäume nur noch auf Allmend und im Garten kantonal geschützter Bauten unter Schutz gestellt sind.

Überbauungsziffern werden neu definiert

Neue Ansätze wurden bei der Definition der rückwärtigen Erweiterungsbauten aufgenommen, um Möglichkeiten für die innere Entwicklung zu schaffen, welche das Ortsbild kaum beeinträchtigen.

Für die wenigen unbebauten Grundstücke werden neu Überbauungsziffern definiert.

Wo sinnvoll wurden die Bestimmungen zu den Dächern und Dachaufbauten entsprechend der heutigen Bewilligungspraxis gegenüber dem ersten Entwurf gelockert.

Gemeinderat Pascal Leumann präsentierte den Strassenlinienplan, den der Gemeinderat vom 17. November bis zum 16. Dezember 2022 in die Mitwirkung schickt.

Gute Balance zwischen Schutz der historischen Substanz und innerer Entwicklung

Mit dem Strassenlinienplan werden die bestehenden Strassenlinien des Quartierplans in das neue Planungsinstrument überführt.

Mit dem vorliegenden Teilzonenplan Siedlung Ortskern und dem zugehörigen Reglement konnte eine Mehrheit der im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Anliegen berücksichtigt werden, ohne die Hauptstossrichtung aufzugeben.

So ist der Gemeinderat überzeugt, dass mit dem vorliegenden Entwurf Teilzonenplan Siedlung Ortskern eine gute Balance zwischen dem Schutz der historischen Substanz und der Möglichkeit zur inneren Entwicklung gefunden wurde.

Sämtliche Unterlagen sind auf der der Website der Gemeinde zu finden.