In Meisterschwanden besteht Drittmeldepflicht der Vermieter
In Meisterschwanden sind Personen verpflichtet Änderungen in ihren Wohnverhältnissen, Vermietung oder Verwaltung von Wohnraum, innerhalb 14 Tage melden.

Wie die Gemeinde Meisterschwanden berichtet, sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgende Monate oder drei Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerdienste zu melden. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.