Eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung in Meisterschwanden

Die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung kann an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021 zur Genehmigung beantragt werden.

Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild). -

Die Gemeinde hat in den vergangenen Monaten die BNO überarbeitet und bei den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung eingereicht. Mit dem Vorliegen des positiven Vorprüfungsberichts wurde vom 1. bis 30. April 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Im Anschluss wurden die Entwürfe mit den Erläuterungen und dem Vorprüfungsbericht vom 4. Juni bis 5. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Einwendungen innerhalb der öffentlichen Auflagefrist wurden keine eingereicht.

Damit kann die Teilrevision an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021 zur Genehmigung beantragt werden.

Damit die Teilrevision die Rechtskraft erlangt, sind die Unterlagen danach noch durch den Kanton formell zu genehmigen.

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